Der Leistungsfall ist der Moment der Wahrheit in der BU-Beratung, und besonders bei jungen Kundinnen und Kunden sind hier einige Besonderheiten zu beachten: von der korrekten Berufsdefinition über psychische Diagnosen bis zur Frage, wo die eigene Kompetenz endet und externe Unterstützung notwendig wird.
Der zuletzt ausgeübte Beruf zählt
Grundsätzlich zählt immer der zuletzt ausgeübte Beruf. Was zum Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde, wird bewertet; unabhängig davon, ob es sich um eine Schülerin, einen Studenten oder eine Auszubildende handelt. Die meisten Versicherer haben dafür konkrete Regelungen in ihren Bedingungen, etwa eine Schüler- oder Studentendefinition.
Dieser Beitrag wird kuratiert von der Dialog Versicherung. Als Maklerversicherer und Generali-Tochter hat sich die Dialog auf BU-Lösungen für junge Zielgruppen spezialisiert, mit flexiblen Tarifen, Nachversicherungsoptionen und Karrieregarantie.
Mehr Infos zur BU für junge LeuteSaubere Tätigkeitsbeschreibung ist entscheidend
Die meisten Versicherer bieten eine Vorauswahl an Berufen. Wenn der gesuchte Beruf, Studiengang oder die Schulart in dieser Liste vorhanden ist, erfolgt die korrekte Einstufung automatisch. Problematisch wird es jedoch, wenn die Tätigkeit nicht in der Vorauswahl enthalten ist.
Manche Maklerkolleginnen und -kollegen wählen dann einfach eine ähnliche Tätigkeit aus: ein Fehler, der später zu einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung oder Leistungskürzung führen könnte. Denn der gewählte Ersatzberuf hat möglicherweise eine andere Risikoeinschätzung als die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.
Ein Beispiel: Agrarwissenschaften und BWL unterscheiden sich im Studienalltag kaum: Beide verbringen viel Zeit in Vorlesungen, in Bibliotheken, am Schreibtisch. Im späteren Berufsleben ergeben sich jedoch große Unterschiede. Viele Agrarwissenschaftlerinnen und Agrarwissenschaftler übernehmen den elterlichen Betrieb und sind körperlich tätig, während BWL-Absolventinnen und -Absolventen meist im Büro arbeiten. Der Versicherer berücksichtigt diese Perspektive, weshalb Agrarwissenschaften höher eingestuft werden.
Sonderfälle: Werkstudenten, duale Studierende und Azubis
Bei dualen Studierenden oder Werkstudierenden ist zu prüfen, ob bereits Einkommen erzielt wird und wenn ja, in welcher Höhe. Die Versicherer haben unterschiedliche Annahmeregelungen: Je nach Höhe des Werkstudenten-Gehalts oder Arbeitszeit erfolgt die Einstufung als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Angestellter, nicht mehr als Studentin oder Student.
Ähnlich bei Studierenden, die unter der Woche Vollzeit im Betrieb arbeiten und nur am Wochenende beispielsweise online studieren. Wer dies nicht korrekt angibt und die Person als Studentin oder Student beantragt, riskiert Schwierigkeiten im Leistungsfall.
Bei Auszubildenden sind die Risiken geringer. Wichtig sind die Annahmegrenzen für die Versicherungssumme (meist 1.000, 1.250 oder 1.500 Euro) sowie die korrekte Angabe des Anteils von körperlicher und Bürotätigkeit. Im ersten Lehrjahr kann der hohe Berufsschulanteil vorteilhaft sein, da dieser als Bürotätigkeit gewertet wird.
Psychische Diagnosen werden häufiger
Ein auffälliges Muster: Alle Leistungsfälle der vergangenen zwei Jahre in meiner Beratung hatten irgendetwas mit der Psyche zu tun. Das ist kein Zufall, und es macht die Abwicklung komplex. Denn viele Betroffene wollen ja arbeiten, nicht berufsunfähig sein. Sie sind krankgeschrieben, machen eine Therapie, versuchen den Wiedereinstieg, scheitern, gehen zur Kur, starten erneut.
Erschwerend kommt hinzu: Die Versicherer fordern hier meist alle Unterlagen an: aktuelle und vergangene Arztberichte, Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Patientenquittungen, Hausarztberichte. Bei Leistungsfällen in den ersten 10 Jahren wird auch immer auf vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen geprüft. Kundinnen und Kunden mit psychischen Erkrankungen sind damit ohne Unterstützung oft überfordert.
Externe Unterstützung ist professionell
Diese Komplexität zeigt, warum ich bei Leistungsfällen auf Spezialistinnen und Spezialisten setze. Einen Leistungsantrag gebe ich nur in Ausnahmefällen selbst frei. Ich empfehle grundsätzlich, mit einem auf BU-Leistungsfälle spezialisierten Versicherungsberater oder einer Fachanwältin zusammenzuarbeiten. Diese übernehmen nicht nur das Ausfüllen des Leistungsantrags, sondern begleiten auch bei eventuellen Ablehnungen.
Als Maklerinnen und Makler sind wir keine Juristinnen und Juristen. Wir dürfen nicht juristisch beraten, obwohl es im Leistungsfall genau darum geht. Viele denken, sie müssten den Fall selbst bearbeiten. Aus Gewohnheit (wie bei der Hausratversicherung) oder weil sie die Kundschaft nicht im Stich lassen wollen. Doch dabei entstehen Haftungsrisiken durch Fehler, die beiden Seiten schaden können.
Es gibt spezialisierte Versicherungsberaterinnen und -berater, mit denen ich im Leistungsfall zusammenarbeite. Zudem bieten mittlerweile manche Rechtsschutzversicherer kostenlose Leistungsantrag-Beratung an. Diese Möglichkeiten nutze ich regelmäßig.
Aus meiner Erfahrung kann ich sagen: Die Kundinnen und Kunden reagieren verständnisvoll, wenn ich erkläre, dass es um juristische Fragen geht, die ich nicht beantworten darf. Ich mache deutlich: Mit professioneller Unterstützung steigt die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass der Leistungsfall schnell, korrekt und zugunsten der Kundschaft abgewickelt wird. Bei den Summen, um die es geht, lohnt sich dieser Weg.
Emotionale Begleitung braucht Struktur
Der Leistungsfall ist emotional belastend, sowohl für die Kundschaft als auch für die Beraterin oder den Berater. Betroffene sind aufgeregt, voller Sorgen, manchmal wütend. Wichtig ist: Ruhe bewahren, Verständnis zeigen, der Kundschaft Raum zum Reden geben. Keinen Druck aufbauen, schon gar keinen Zeitdruck. Der Leistungsfall lässt sich über mehrere Monate abwickeln, niemand muss gehetzt Unterlagen beschaffen. Nach meiner Erfahrung dauert die Abwicklung drei bis sechs Monate. In Ausnahmefällen länger.
Bei jungen Kundinnen und Kunden empfehle ich zudem, eine Ansprechperson zu definieren: Vater, Mutter oder die betroffene Person selbst. So vermeidet man widersprüchliche Aussagen und Chaos in der Kommunikation. Leistungsfälle produzieren ohnehin einen Berg an Dokumenten, Informationen und E-Mails. Mehrere Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner machen die Situation unnötig kompliziert.
Die größten Haftungsrisiken
Punkt 1: Gesundheitsfragen nicht korrekt ausgefüllt
Darauf bin ich in vorherigen Beiträgen dieser Reihe bereits ausführlich eingegangen.
Punkt 2: Leistungen nicht besprochen
Wie viel Rentenhöhe ist möglich? Welche Bausteine gibt es? Beitragsdynamik, Leistungsdynamik, AU-Option, Pflegeoption, schwere Krankheiten – je nach Versicherer sollten diese Optionen besprochen werden. Die Kundin oder der Kunde muss sich bewusst dafür oder dagegen entscheiden können. Diese Entscheidung gehört dokumentiert.
Fehlt diese Aufklärung und die Person denkt später „hätte ich das gewusst, hätte ich es abgeschlossen“, besteht ein Haftungsrisiko. Ob eine Klage erfolgreich wäre, ist zweitrangig. Besser ist, durch Beratung und Dokumentation vorzubeugen. Viele Kundinnen und Kunden erinnern sich nach zehn Jahren nicht mehr an damalige Entscheidungen und sehen die Situation dann anders.
Punkt 3: Beruf nicht korrekt aufnehmen
Die exakte Schulform oder der exakte Beruf muss angegeben werden. Nicht: Die Person besucht die Fachoberschule, 10. Klasse, also wähle ich „Gymnasium, 10. Klasse“. Wenn die Schulform beim Versicherer nicht verfügbar ist, muss nachgefragt werden, welche Alternative zulässig ist. Bei vorausgefüllten Berufen im Antrag empfehle ich, zusätzlich den korrekten Beruf einzutragen, wenn es Abweichungen gibt.
Punkt 4: Schweigepflichtentbindung ohne Einschränkung
Jeder BU-Antrag bietet die Wahl: Der Versicherer darf bei allen Ärztinnen und Ärzten, Krankenkassen und Heilbehandlerinnen sowie Heilbehandlern anfragen, teils ohne Information der Kundschaft. Manche Versicherer fragen pauschal zehn Jahre zurück, obwohl im Originalantrag nur drei oder fünf Jahre abgefragt wurden. Das passiert bei Stichproben oder im Leistungsfall.
Möglichkeit 2: In jedem Antrag gibt der Kundschaft die Kontrolle und entscheidet selbst, ob sie die Schweigepflichtentbindung erteilt, oder sie beschafft die Unterlagen selbst. Letzteres bedeutet mehr Arbeit, aber volle Kontrolle über die Informationen, die der Versicherer erhält.
Punkt 5: Flexibilität nicht thematisiert
Könnte die Kundin oder der Kunde Beamtin oder Beamter werden? Selbstständig? Gibt es Karrierepläne? Diese Fragen gehören in die Tarifauswahl. Nicht jeder braucht z.B. eine Dienstunfähigkeitsklausel, aber jeder sollte wissen, dass es sie gibt und sich bewusst dafür oder dagegen entscheiden können.
Besonderheiten bei jungen Kundinnen und Kunden
Der Hauptunterschied zu älteren Kundinnen und Kunden liegt im Thema Gesundheit. Typische Kindererkrankungen sind oft vergessen, liegen aber möglicherweise noch im relevanten Zeitraum, beispielsweise Logopädie. Manche Versicherer haben spezielle Fragebögen für Kinder unter zehn Jahren, die solche Themen gezielt abfragen.
Hinzu kommen unterschiedliche Bewertungen von Krankheiten. Was bei Kindern später im Beruf relevant werden könnte, ist oft unklar. Ein Beispiel: Eine Mehlallergie führt manchmal vorsorglich zu Ausschlüssen, weil theoretisch ein Bäckerberuf gewählt werden könnte, auch wenn das unrealistisch erscheint. Bei anderen Versicherern ist dieselbe Allergie kein Problem. Heißt also: Eine Prüfung lohnt sich.
Weitere Infos zur Leistungsprüfung bei der Dialog Versicherung gibt es hier.
Mehr zum Ablauf Leistungsstarke ServicesBei Erwachsenen ist die Situation klarer: Der Beruf ist bekannt, wird seit Jahren ausgeübt. Eine langjährige ADHS-Diagnose bei einer Ingenieurin, die seit zehn Jahren erfolgreich arbeitet, ist möglicherweise nicht mehr relevant. Bei Schülerinnen und Schülern dagegen ist ungewiss, wie sich solche Diagnosen auf den zukünftigen Beruf auswirken.
Fazit: Kompetenz kennt Grenzen
Der Leistungsfall bei jungen Kundinnen und Kunden erfordert besondere Sorgfalt: von der korrekten Berufsdefinition über den sensiblen Umgang mit psychischen Diagnosen bis hin zur klaren Kommunikation mit allen Beteiligten.
Die größte Professionalität zeigt sich nicht darin, alles selbst machen zu wollen, sondern zu wissen, wann externe Expertise notwendig ist. Wer diese Grenzen kennt und respektiert, schützt nicht nur die Kundschaft, sondern auch sich selbst.
Titelbild © Kai Schmied