Es war bei einer meiner Kundenveranstaltungen. Wir hatten darüber gesprochen, welche Möglichkeiten es gibt, eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu erstellen. Vom kostenlosen Formular über individuell erstellte Dokumente bis hin zur anwaltlichen oder notariellen Lösung. Natürlich hatten wir uns auch einige der bekannten Formulare angeschaut.
Dann meldete sich eine Teilnehmerin. „Ich habe so ein Formular benutzt. Aber ich habe gleich zwei Personen bevollmächtigt.“ Eigentlich genau das, was ich häufig empfehle. Denn an dieser Stelle stelle ich in meinen Veranstaltungen fast immer dieselbe Frage:
„Wen würden Sie als Erstes bevollmächtigen?“
Bei verheirateten Paaren oder Menschen in einer festen Partnerschaft kommt fast immer dieselbe Antwort: „Meinen Mann.“ „Meine Frau.“ „Meinen Partner.“ Dann kommt meine nächste Frage:
„Fahren Sie manchmal gemeinsam Auto?“
Meist wird erst einmal gelacht. Natürlich. Und genau deshalb ist die Frage gar nicht so banal.
Was passiert, wenn Plan A selbst im Auto sitzt?
Stell dir vor, beide Partner sitzen gemeinsam im Auto und haben einen schweren Unfall. Beide kommen ins Krankenhaus. Beide sind zumindest vorübergehend nicht in der Lage, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Und jetzt?
Der eine hat den anderen bevollmächtigt. Nur kann der Bevollmächtigte gerade selbst nicht handeln. Genau deshalb bespreche ich mit Familien immer einen Plan B. Wer soll übernehmen, wenn die erste Vertrauensperson selbst ausfällt? Vielleicht ein erwachsenes Kind. Ein Geschwisterteil. Oder eine andere Person, der man vertraut.
Die Teilnehmerin meiner Veranstaltung hatte sich darüber bereits Gedanken gemacht. Und sie hatte dafür eine vermeintlich einfache Lösung gefunden:
Ich habe das Formular einfach zweimal ausgedruckt
Ein Formular für ihren Partner. Ein zweites, identisches Formular für ihr erwachsenes Kind. Beide am selben Tag unterschrieben. In beiden Vollmachten waren dieselben Befugnisse angekreuzt. Eigentlich perfekt. Oder?
Sie wollte Plan A und Plan B
Genau hier liegt das Problem. Denn die Frau hatte einen ganz klaren Wunsch: Mein Partner soll für mich handeln. Und wenn mein Partner nicht kann, soll mein Kind übernehmen. Plan A und Plan B. Nur: Das steht in ihren beiden Vollmachten nirgends.
Sie hatte das identische Formular zweimal verwendet. Im ersten Dokument stand der Partner als Bevollmächtigter. Im zweiten das erwachsene Kind. Beide erhielten dieselben Befugnisse.
Damit hatte sie nicht einfach eine klare Reihenfolge geschaffen. Sie hatte zwei Menschen mit denselben weitreichenden Befugnissen ausgestattet.
Solange sich beide einig sind, merkt niemand das Problem
Nehmen wir an, die Frau kann nach einem schweren Unfall ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln. Ihr Partner kann handeln. Das erwachsene Kind ebenfalls. Beide wollen dasselbe. Dann funktioniert das möglicherweise wunderbar.
Wir brauchen professionelle Unterstützung
Aber ein Notfall ist selten eine entspannte Situation. Menschen haben unterschiedliche Vorstellungen. Und gerade zwischen zwei Generationen können diese ziemlich weit auseinanderliegen. Der Partner sagt vielleicht: „Ich möchte, dass sie so lange wie irgend möglich zu Hause versorgt wird.“ Das Kind sagt: „Papa, das schaffen wir nicht. Wir brauchen professionelle Unterstützung.“
Oder es geht um eine medizinische Entscheidung. Um Geld. Um die Finanzierung der Pflege. Um Verträge. Vielleicht sogar um die Frage, ob eine Immobilie verkauft werden muss, um langfristig ausreichend Liquidität zur Verfügung zu haben. Der Partner sagt: „Das Haus verkaufen wir auf keinen Fall.“ Das Kind sagt: „Aber genau das wäre jetzt sinnvoll."
Und plötzlich haben wir zwei Menschen, die beide überzeugt davon sind, im Interesse desselben Menschen zu handeln. Beide haben eine Vollmacht. Beide haben dieselben Befugnisse. Aber die gewünschte Reihenfolge – erst mein Partner und nur wenn dieser ausfällt mein Kind – wurde überhaupt nicht geregelt.
Wer ist jetzt eigentlich Plan A?
Genau das sollte eigentlich vorher geklärt sein. Das Formular war nicht das Problem. Das ist mir an dieser Geschichte besonders wichtig. Ein Formular ist nicht automatisch schlecht. Auch das Bundesministerium der Justiz stellt ein solches Muster zur Verfügung.
Aber ein Formular kennt die Familie nicht. Es weiß nicht, wer wem vertraut. Es weiß nicht, welche Rolle ein erwachsenes Kind spielen soll. Es weiß nicht, ob zwei Menschen gleichzeitig handeln dürfen sollen. Und es weiß vor allem nicht, ob der zweite Bevollmächtigte wirklich ein zweiter gleichberechtigter Entscheider sein soll – oder eigentlich nur der gewünschte Plan B.
Genau deshalb reicht es nicht immer, einfach noch ein zweites Formular auszudrucken. Denn die entscheidende Frage lautet nicht: „Hast du eine Vorsorgevollmacht?“ Sondern: „Bildet deine Vorsorgevollmacht wirklich das ab, was du im Ernstfall möchtest?“ Das ist ein gewaltiger Unterschied. Lieber Makler: Du musst das mit deinem Kunden nicht lösen.
Wer ist dann euer Plan B?
Und genau an dieser Stelle wird es für dich als Makler interessant. Du musst mit deinem Kunden keine juristischen Konstruktionen besprechen. Du musst ihm nicht erklären, wie mehrere Bevollmächtigte rechtlich sauber miteinander verbunden werden. Du musst keine Vollmachten formulieren. Eigentlich reicht eine einzige Frage: „Angenommen, ihr sitzt beide zusammen im Auto und euch passiert etwas: Wer ist dann euer Plan B?“
Wenn dein Kunde darauf sagt: „Dafür haben wir einfach noch unserem Sohn oder unserer Tochter eine zweite Vollmacht gegeben“, dann weißt du: Hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Denn Vorsorge bedeutet nicht, möglichst viele Vollmachten zu haben. Vorsorge bedeutet, dass im Ernstfall klar ist, wer handeln soll.
Zum vorherigen Beitrag dieser Reihe: Die Vollmacht war da. Geholfen hat sie trotzdem nicht
Titelbild: © Steffen Moser