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Vollmacht vorhanden, Vorsorge trotzdem lückenhaft

Geschichten aus meinem Alltag als Familienbeschützer: Warum eine vorhandene Vorsorgevollmacht nicht automatisch bedeutet, dass wirklich alles geregelt ist.
  • 4. September 2026
  • Steffen Moser

Inhaltsverzeichnis für diesen Beitrag

„Wir haben eine notarielle Vorsorgevollmacht.“ Wenn mir Kunden diesen Satz sagen, klingt meistens eine gewisse Sicherheit mit. Verständlicherweise. Man hat sich mit dem Thema beschäftigt, war sogar beim Notar und hat ein offizielles Dokument in der Hand.

Was soll da noch schiefgehen? Vor Kurzem hatte ich genau so eine Vollmacht vor mir. Die Familie wollte von mir wissen, ob ihre bestehenden Vorsorgedokumente noch passen. Also schaute ich sie mir zunächst an, um zu klären, wo wir überhaupt stehen.

Die Vollmacht war notariell erstellt worden. Umfangreich, sauber formuliert und auf den ersten Blick genau das Dokument, bei dem wahrscheinlich viele Menschen sagen würden:

Das ist beim Notar gemacht worden. Da müssen wir nichts mehr tun.“ Dann kam ich zu einer Passage, bei der ich hängen blieb. Ein Bereich war ausdrücklich ausgeschlossen.

Vollmacht regelt Vermögensangelegenheiten nicht

Die Vollmacht regelte verschiedene persönliche Angelegenheiten. Doch ausgerechnet die Vermögensangelegenheiten waren ausdrücklich nicht von der Vollmacht umfasst.

Das ist zunächst noch kein Fehler. Es kann gute Gründe geben, einzelne Bereiche aus einer Vollmacht herauszunehmen. Vielleicht gab es zum Zeitpunkt der Erstellung eine andere Regelung. Vielleicht war der Ausschluss ganz bewusst so gewollt. Vielleicht existierte eine zusätzliche Vollmacht.

Deshalb war meine nächste Frage entscheidend:

Gibt es noch eine weitere Vollmacht für die Vermögensangelegenheiten?

Die Antwort bekam ich inzwischen. Nein. Keine zweite Vorsorgevollmacht, die diesen Bereich einschließt. Damit sieht die Situation plötzlich ganz anders aus.

Stellen wir uns vor, morgen passiert etwas. Ein schwerer Unfall. Ein Schlaganfall. Eine Erkrankung. Der Vollmachtgeber kann seine Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst regeln.

Entscheidend ist, wofür die Vollmacht gilt

Jetzt beginnt der Alltag weiterzulaufen. Rechnungen müssen bezahlt werden. Verträge laufen weiter. Versicherungen müssen möglicherweise angeschrieben werden. Finanzielle Verpflichtungen verschwinden nicht, nur weil derjenige, der sie bisher geregelt hat, plötzlich nicht mehr handeln kann.

Und genau für diesen Bereich fehlt die Bevollmächtigung. Die Angehörigen können dann nicht einfach sagen:„Aber wir haben doch eine notarielle Vorsorgevollmacht.“ Entscheidend ist nicht nur, dass eine Vollmacht existiert. Entscheidend ist auch, wofür sie gilt.

Reicht eine Bevollmächtigung für die notwendigen Angelegenheiten nicht aus und kann der Betroffene selbst nicht mehr handeln, kann für die nicht abgedeckten Aufgabenbereiche eine rechtliche Betreuung erforderlich werden.

Genau das sollte die Vorsorge in vielen Familien eigentlich verhindern. Niemand hatte etwas „vergessen“ Mir ist bei dieser Geschichte ein Punkt besonders wichtig. Ich weiß nicht, warum die Vermögensangelegenheiten damals aus der notariellen Vollmacht herausgenommen wurden. Und ich würde daraus auch niemals ableiten, dass der Notar einen Fehler gemacht hat.

Vielleicht war die Entscheidung zum damaligen Zeitpunkt vollkommen richtig. Das eigentliche Problem liegt woanders: Heute glaubt eine Familie, ihre Vorsorge sei geregelt. Tatsächlich gibt es eine erhebliche offene Flanke.

Und ohne den erneuten Blick auf die Unterlagen wäre das vermutlich erst dann aufgefallen, wenn jemand die Vollmacht tatsächlich gebraucht hätte.

„Hast du eine Vorsorgevollmacht?“ reicht nicht.

Genau deshalb ist diese Geschichte auch für dich als Versicherungsmakler interessant. Du sprichst mit deinen Kunden über existenzielle Risiken und stellst Fragen wie: Was passiert bei Berufsunfähigkeit?, Wie ist die Familie im Todesfall abgesichert?, oder reicht die Altersvorsorge?

Der Kunde antwortet: „Ja. Haben wir beim Notar gemacht.“ Haken dran. Genau diesen Haken würde ich nach dieser Geschichte nicht mehr ganz so schnell setzen. Denn die eigentlich interessante Frage lautet: „Wissen Sie auch, ob Ihre Vollmacht heute noch alles abdeckt, was Sie und Ihre Familie brauchen?“

Du musst die Antwort darauf nicht selbst geben können. Du bist Versicherungsmakler – kein Rechtsanwalt Ich halte wenig davon, wenn Vermittler anfangen, Vorsorgevollmachten ihrer Kunden rechtlich zu bewerten. Das ist nicht ihre Aufgabe.

Stell die richtigen Fragen

Aber du kannst etwas anderes tun: die richtige Frage stellen. Wenn dein Kunde dir erzählt, dass seine Vollmacht irgendwann einmal erstellt wurde, kannst du beispielsweise fragen:

„Wann haben Sie zuletzt prüfen lassen, ob das Dokument noch zu Ihrer heutigen familiären und finanziellen Situation passt?“ Allein diese Frage kann einen enormen Unterschied machen.

Denn Familien verändern sich. Kinder werden geboren und erwachsen. Beziehungen entstehen oder enden. Immobilien werden gekauft. Unternehmen gegründet. Vermögen verändert sich. Menschen, denen man vor 15 Jahren eine Vollmacht erteilt hat, spielen heute vielleicht eine ganz andere Rolle im eigenen Leben.

Ein Dokument dagegen verändert sich nicht von allein. Und bei der Familie mit der notariellen Vollmacht kam diese Frage zum Glück rechtzeitig. Denn der gefährlichste Satz bei der Notfallvorsorge ist manchmal nicht „Wir haben nichts geregelt.“ Sondern: „Das haben wir längst geregelt.“

Zum vorherigen Beitrag dieser Reihe: Versichert ist nicht gleich vorgesorgt

Titelbild: © Steffen Moser

  • Vorsorgevollmacht

Häufige Fragen

Reicht eine notarielle Vorsorgevollmacht automatisch für alle Angelegenheiten aus?

Nein. Entscheidend ist nicht allein, dass eine Vorsorgevollmacht notariell erstellt wurde, sondern welche Aufgabenbereiche sie tatsächlich umfasst. Sind beispielsweise Vermögensangelegenheiten ausgeschlossen, können Bevollmächtigte in diesem Bereich möglicherweise nicht handeln.

Was sollten Maklerinnen und Makler bei einer vorhandenen Vorsorgevollmacht ansprechen?

Maklerinnen und Makler sowie Vermittlerinnen und Vermittler können fragen, wann Kundinnen und Kunden ihre Vorsorgedokumente zuletzt fachkundig prüfen ließen und ob diese noch zur aktuellen familiären und finanziellen Situation passen. Eine eigene rechtliche Bewertung der Vollmacht gehört dagegen nicht zu ihrer Aufgabe.

Reicht eine notarielle Vorsorgevollmacht automatisch für alle Angelegenheiten aus?

Lebenssituationen verändern sich: Familien wachsen, Beziehungen verändern sich, Immobilien oder Unternehmen kommen hinzu und Vermögensverhältnisse entwickeln sich weiter. Eine ältere Vollmacht bildet solche Veränderungen nicht automatisch ab. Deshalb kann eine regelmäßige fachkundige Überprüfung helfen, Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen.

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Autor

Steffen Moser

Steffen Moser – der Familienbeschützer begleitet Familien, Selbstständige und Unternehmer bei der Vorsorge- und Notfallplanung. Sein Fokus liegt auf Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und der Frage, wie Familien im Ernstfall handlungsfähig bleiben.
Schwerpunkte:
  • Risikolebensversicherung
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