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Vermögen ohne Zugriff?

Warum Pflichtteilsansprüche, Erbauseinandersetzungen und Erbschaftssteuer Familien in die Knie zwingen und wie Maklerinnen und Makler das verhindern können

  • 4. Februar 2026
  • Beratung
  • Matthias Kaulen
Matthias Kaulen

Inhaltsverzeichnis für diesen Beitrag

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Kommen wir zurück auf das Beispiel aus Beitrag 1: Eine Witwe, Anfang 60, erbt von ihrem Mann ein Vermögen von knapp vier Millionen Euro. Klingt nach finanzieller Sicherheit fürs Leben, oder? Falsch. Denn das gesamte Vermögen steckt in Immobilien. Das Eigenheim, in dem sie wohnt, ist der kleinste Vermögenswert. Und jetzt steht die Erbschaftssteuer an. Sie hat 500.000 Euro Freibetrag, abzüglich des Eigenheims, das steuerfrei bleibt, wenn sie zehn Jahre drin wohnen bleibt. Aber sie sagt selbst: „Das Haus ist so groß, alleine werde ich keine zehn Jahre drin bleiben.“ Das heißt: Sie hat ein ständiges Steuerrisiko am Hals.

Aber das eigentliche Problem ist: Sie muss auf eine Bemessungsgrundlage von 2,5 bis 3 Millionen Euro Erbschaftssteuer zahlen. Und sie hat kein Geld. Null. Alles steckt in Beton. Also muss sie Immobilien verkaufen, ausgerechnet die, die ihre Rente sichern sollten, weil es vermietete Mehrfamilienhäuser sind oder das selbstbewohnte Haus, an dem viele Erinnerungen hängen. Sie verkauft als ihre Altersvorsorge oder ihr zuhause, nur um Steuern zu zahlen. Ein Desaster, das im Vorfeld komplett vermeidbar gewesen wäre.

Wenn Vermögen da ist, aber nicht greifbar

Der Erbfall ist eine der häufigsten Liquiditätsfallen überhaupt. Und das Perfide: Oft ist massiv Vermögen da. Aber es ist nicht liquide. Es steckt in Immobilien, in Unternehmensbeteiligungen, in Sachwerten. Und dann kommen drei Dinge zusammen, die für Stress sorgen: Pflichtteilsansprüche, Erbauseinandersetzungen und Erbschaftssteuer. Jedes einzelne davon kann Familien an den Rand des Ruins bringen. Zusammen sind sie toxisch.

Das Schlimme: Die meisten merken es erst, wenn es zu spät ist. Wenn das Finanzamt klopft. Wenn ein Kind seinen Pflichtteil einfordert. Wenn plötzlich klar wird, dass die Erben sich über die Immobilie streiten und keiner Zugriff auf Geld hat. Und dann ist der Stress da: Emotional, weil gerade jemand gestorben ist, und finanziell, weil keiner weiß, wie er das stemmen soll.

Dabei könnte man das alles im Vorfeld regeln. Mit einer vernünftiger Testamentsgestaltung, mit Schenkungen zu Lebzeiten, mit gezielten Versicherungslösungen. Aber dafür müsste man darüber reden. Und das tut kaum jemand. Weil der Tod unangenehm ist. Weil man nicht drüber nachdenken will. Und weil viele Unternehmer, viele Immobilienbesitzer einfach zu sehr in ihrer eigenen Welt sind und das Thema wegschieben. Bis es zu spät ist.

Pflichtteilsansprüche: die unterschätzte Zeitbombe

Fangen wir mit dem Klassiker an: Pflichtteilsansprüche. Das Pflichtteilsrecht in Deutschland besagt: Selbst wenn ich jemanden enterbte, hat er Anspruch auf die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil. Und dieser Pflichtteil ist kein Sachwert, sondern ein Anspruch, der sofort und in bar ausgezahlt werden muss.

Das verbreiteste Testament in Deutschland ist das Berliner Testament: Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und enterben ihre Kinder für den ersten Erbgang., Im zweiten Erbgang erben dann die Kinder, in der Regel gemeinsam als Erbengemeischaft. Klingt erstmal vernünftig. Aber: Die Kinder haben trotzdem einen Anspruch auf ihren Pflichtteil. Und wenn ein Kind aus irgendeinem Grund, Streit mit den Eltern, Geldnot, schlechter Rat vom eigenen Partner, diesen Pflichtteil einfordert, dann muss der überlebende Ehepartner zahlen. Sofort. In bar. 

Ich erlebe das immer öfter. Und oft ist es nicht mal böse Absicht. Ein Kind kommt zum Anwalt, der sagt: „Du hast einen Anspruch. Und wer weiß, was passiert? Dein Elternteil könnte nochmal heiraten, das Geld könnte weg sein. Fordere deinen Pflichtteil.“ Und rechtlich gesehen hat der Anwalt sogar recht, er vertritt die Interessen seines Mandanten. Aber für die Familie ist es der Super-GAU.

Wenn dann nur Immobilienvermögen da ist, bedeutet das: Die Immobilie muss verkauft oder beliehen werden. Bei einem Kind mit 12,5 Prozent Pflichtteil kann das schon eng werden. Wenn dann noch das zweites Kind kommt und sagt: „Das finde ich aber ungerecht, ich will jetzt auch“, wird es existenzbedrohend. Und all das ließe sich verhindern, durch intelligente Testamentsgestaltung, durch Pflichtteilsverzichte, durch gezielte Risikolebensversicherungen, die genau diese Lücke schließen.

Erbauseinandersetzungen: wenn drei Kinder eine Immobilie erben

Nächstes Szenario: Erbauseinandersetzung bei einer Erbengemeinschaft. Passiert immer dann, wenn kein Testament da ist oder wenn ein schlecht gemachtes Testament vorliegt, bei dem nicht auf die Verhinderung einer Erbengemeinschaft geachtet wird. Klassisches Berliner Testament: „Im zweiten Erbgang erben die Kinder zu gleichen Teilen.“ Wenn Barmittel da sind, kein Problem. Jeder kriegt seinen Anteil, fertig.

Aber wenn eine Immobilie da ist? Dann erbt jeder ein Drittel der Immobilie. Und jetzt wird's kompliziert. Der eine will sie behalten. Der andere will verkaufen. Der dritte will selbst einziehen. Und innerhalb einer Erbengemeinschaft kann man nur gemeinsam entscheiden. Das heißt: Blockade. Streit. Stillstand. Und die Immobilie steht leer, verfällt, wird doppelt so teuer, weil niemand sich kümmert.

Wenn ausreichend Liquidität da wäre, könnte man zumindest denjenigen auszahlen, der verkaufen will. Dann streiten sich nur noch zwei. Aber oft ist diese Liquidität nicht da. Und dann geht das Drama erst richtig los. Ich habe Fälle erlebt, wo Familien sich jahrelang zerstritten haben, weil niemand im Vorfeld dafür gesorgt hat, dass der Nachlass sauber geregelt oder genug Geld da ist, um eine Erbauseinandersetzung fair zu regeln.

Auch hier gilt: Das ist vermeidbar. Durch eine kluge Testamentsgestaltung, die genau regelt, wer was bekommt. Durch Ausgleichszahlungen, die über Risikolebensversicherungen finanziert werden. Durch Schenkungen zu Lebzeiten, die schon einen Teil des Vermögens verteilen. Es gibt so viele Möglichkeiten, man muss sie nur nutzen.

Erbschaftssteuer: die Rechnung, die keiner einkalkuliert

Und dann ist da noch die Erbschaftssteuer. Die Freibeträge klingen erstmal hoch: 500.000 Euro für den Ehepartner, 400.000 Euro pro Kind. Aber die Realität sieht anders aus. Gerade in Regionen wie München, Hamburg oder Frankfurt, wo Immobilien Millionen wert sind, reichen diese Freibeträge meist nicht ansatzweise.

Und viele machen den Fehler, ihre Freibeträge selbst zu klauen. Wie? Indem sie die Kinder im ersten Erbgang enterben. Berliner Testament, alles geht an den Ehepartner. Klingt praktisch. Aber: Wenn ich im ersten Erbgang die Kinder übergehe, verschwenden sie ihren Freibetrag. Im zweiten Erbgang erben sie dann das gesamte Vermögen beider Eltern, aber mit nur einem Freibetrag.

Beispiel: Ehepaar, ein Kind. Jeder Ehepartner besitzt 500.000 Euro, macht zusammen eine Million. Ohne Berliner Testament: Das Kind erbt im ersten Erbgang die Hälfte des Vermögens (250.000 Euro, innerhalb des Freibetrags), im zweiten Erbgang nochmal 750.000 Euro (400.000 Euro steuerfrei). Steuerlast: ca. 50.000 Euro. Mit Berliner Testament: Das Kind erbt im zweiten Erbgang eine Million, hat aber nur 400.000 Euro frei. Auf 600.000 Euro wird Erbschaftssteuer fällig, ca. 90.000 Euro. 40.000 Euro mehr. Das kann richtig wehtun.

Und wenn dann das gesamte Vermögen in Immobilien steckt? Dann muss die Immobilie wohlmöglich verkauft werden, um die Steuer zu zahlen. Genau das steht bei meiner Kundin an. Und genau das hätte man durch vorausschauende Gestaltung verhindern können: Gestaltung im Testament, Nießbrauch, Schenkungen zu Lebzeiten, Ausnutzung der Schenkungssteuerfreibeträge alle zehn Jahre, kluges Erbschaftssteuer-Management mit dem Steuerberater. Es gibt Wege. Man muss sie nur gehen.

How to: Liquidität im Erbfall sichern

Also, was können wir als Maklerinnen und Makler tun? Zuerst: Bewusstsein schaffen. Viele Kunden wissen gar nicht, dass sie ein Problem haben. Sie denken: „Wir haben ein Berliner Testament, da passiert schon nichts.“ Oder: „Wir haben doch eine Pflichtteilsstrafklausel, dann wird keiner was fordern.“ Aber dann passiert doch was. Und die benötigte Liquidität fehlt.

Ich setze mich mit Immobilienbesitzern hin und mache eine Bewertung der Vermögenswerte. Wem gehört was? Ich zeichne einen Stammbaum: Wer hat welche Erbansprüche? Wer hat welche Pflichtteilsansprüche? Und dann rechne ich vor: „Ihre Immobilie ist 500.000 Euro wert und gehört Ihnen beiden. Sie haben zwei Kinder. Wenn ein Kind den Pflichtteil fordert, sind das 31.250 Euro. Fordern beide Kinder den Pflichtteil, sind das 62.500 Euro. Haben Sie die auf dem Konto?“ Meist lautet die Antwort: Nein.

Und dann sage ich: „Dann haben wir ein Problem. Und wir müssen eine Lösung finden.“ Die Lösung kann eine Risikolebensversicherung sein, die genau diese Summe abdeckt. Die Lösung kann eine Sterbegeldversicherung sein, wenn es um kleinere Beträge geht und der Kunde schon älter ist. Die Lösung kann auch sein, dass wir mit einem Fachanwalt für Erbrecht und einem Steuerberater eine optimierte Testamentsgestaltung hinbekommen.

Wichtig ist: Ich sage nicht einfach nur: „Machen Sie mal ein Testament beim Notar.“ Denn das reicht nicht. Viele notariellen Testamente sind 08/15-Formulierungen, die steuerlich überhaupt nicht optimiert und auch nicht auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmt sind. Ich empfehle immer, vorher zu einem Fachanwalt für Erbrecht zu gehen, der sich meistens auch steuerlich auskennt. Ja, das kostet. Aber es spart am Ende ein Vielfaches.

Generationenübergreifende Beratung: der Schlüssel

Ein letzter Punkt, der mir enorm wichtig ist: Sprecht darüber! Mit der ganzen Familie. Ich hole die Kinder meiner Kundinnen und Kunden mit an den Tisch, weil die Eltern oft gar nicht wissen, was die Kinder wirklich wollen, und die Kinder nicht wissen, was die Eltern geregelt haben. Und dann klären wir das. Gemeinsam. Und ja, das ist manchmal unangenehm. Aber wisst ihr, was noch unangenehmer ist? Wenn nach dem Tod drei Jahre Erbstreit folgen und die Familie zerbricht.

Ich selbst habe das in meiner eigenen Familie erlebt. Mein Vater ist gestorben, als ich 13 war. Er war 43. Und ich merke bis heute, was es bedeutet, wenn Dinge nicht richtig geregelt sind. Deshalb sage ich meinen Kunden: Redet darüber. An Weihnachten, an Ostern, wann auch immer alle zusammen sind. Klärt, wer was will. Klärt, wie ihr das regeln wollt. Und passt es an, wenn sich was ändert.

Vorsorge ist kein Sprint. Vorsorge ist ein Marathon!

Bei uns in der Familie machen wir das am ersten Feiertag. Meine Mutter und mein Stiefvater erklären nochmal, was sie sich wünschen, wenn sie an der Maschine hängen. Damit wir als Patchwork-Familie uns nicht nachher gegenseitig Vorwürfe machen. Und ich sage: Das ist ein Zeichen der Liebe. Wer sich um seine Familie kümmert, redet über solche Themen. Wer das nicht tut, lässt sie im Stich.

Und genau hier können wir als Maklerinnen und Makler ansetzen. Wir begleiten Familien durch diese Gespräche. Wir helfen, Lösungen zu finden. Wir sorgen dafür, dass im Erbfall Liquidität da ist, damit Familien nicht streiten müssen, nicht verkaufen müssen, nicht ihre Existenz riskieren müssen. Das ist echter Mehrwert. Das ist der Unterschied zwischen einem Verkäufer und einem Berater. Und das ist der Grund, warum Kunden bei uns bleiben – über Generationen hinweg.

Zum vorherigen Beitrag dieser Reihe: Wenn die Chefin ausfällt

Titelbild: © Matthias Kaulen

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Matthias Kaulen

Matthias Kaulen ist Geschäftsführer der Financial Fairness 24 GmbH und Experte für Generationenberatung und Testamentsvollstreckung. Seit 2009 unterstützt er Familien und Unternehmen dabei, Vorsorge und Nachlass klar und verständlich zu regeln.
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Die DELA ist eine genossenschaftlich strukturierte Lebensversicherungskooperative mit langjähriger Erfahrung und Fokus auf die Absicherung von Hinterbliebenen. Mit Sterbegeld- und Risikolebensversicherungen bietet DELA transparente Lösungen, die den finanziellen Schutz der Angehörigen in den Mittelpunkt stellen und Vermittler in der Vorsorgeberatung unterstützen.
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