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Le Bonmot
Eine Vorsorgevollmacht legt fest, wer für eine Person handeln darf, wenn diese ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Typische Bereiche sind Gesundheit, Aufenthalt, Behördenangelegenheiten sowie die Vertretung gegenüber Versicherungen. Je nach Umfang der Vollmacht kann dadurch eine gerichtliche Betreuung für die geregelten Bereiche vermieden werden.
Für Versicherungsmakler ist die Vorsorgevollmacht besonders im Kontext von Altersvorsorge, Risikoabsicherung und ganzheitlicher Finanzplanung relevant. Sie kann Anlass sein, mit Kunden zu klären, wer im Ernstfall bestehende Versicherungsverträge, Leistungsansprüche und finanzielle Angelegenheiten tatsächlich bearbeiten darf. Patientenverfügung und Betreuungsverfügung sind davon zu unterscheiden und können die Vorsorge sinnvoll ergänzen.
Häufige Fragen