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How to: Steueroptimierte Beratungskonzepte

So hebst du dich von Produktverkäufern ab

  • 10. April 2026
  • Beratung, Wissen
  • Kimberly Elsholz
Kimberly Elsholz, Autorin, erklärt steueroptimierte Beratung für Unternehmerinnen und Unternehmer

Inhaltsverzeichnis für diesen Beitrag

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Eines der größten Probleme, das fast alle Selbstständigen und Unternehmer verbindet, sind Steuern. Jeder kennt sie, jeder zahlt sie, aber die wenigsten wissen, wie sie sich legal optimieren lassen. 

Und genau hier kannst du dich abheben: Statt einfach nur Produkte zu verkaufen, entwickelst du individuelle Beratungskonzepte mit steuerlichem Mehrwert: praxisnah, strategisch und mit echtem Impact für deine Kunden. Wie das geht? Verrate ich dir. 

Unternehmer-Check statt Produktberatung

Bevor du über Tarife sprichst, analysierst du:

  • Wie ist der Unternehmer oder die Unternehmerin aktuell aufgestellt?
  • Wie viel Umsatz und Vermögen liegen vor?
  • Gibt es Themen wie Erben, Schenken oder Versorgungslücken?

Erst danach wird beraten. Und zwar steueroptimiert. Die folgenden Hebel zeigen, wie du mit wenig Mehraufwand spürbaren Mehrwert stiftest – inklusive Beispielrechnungen und sauberen Gestaltungsansätzen.

1) Die bAV für Gesellschafter-Geschäftsführer: Steuern sparen und Vermögen aufbauen

Für wen: GmbH-Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen (GGF), die gleichzeitig Gesellschafter sind.

Vorteile:

  • Betriebliche Beiträge steuerlich absetzbar (Betriebsausgabe)
  • Keine Sozialabgaben
  • Kapitalansammlung im Privatvermögen
  • Nachgelagerte Besteuerung häufig günstiger als heute

Beispielrechnung:

Bei einem monatlichen Beitrag in eine Direktversicherung von 676 Euro (Stand 2026) ergibt das: 

  • Jährlich: 8.112 Euro (voll als Betriebsausgabe abzugsfähig) (Stand 2026)
  • Steuerersparnis bei 30 Prozent Steuersatz: 2.433,60 Euro pro Jahr
  • Kapital wird im Rentenalter mit persönlichem Steuersatz versteuert (in der Regel niedriger)
  • Zusätzlich möglich: Unterstützungskasse/Pensionszusage (mehr Dotierungsrahmen)

In der Kommunikation solltest du zudem immer das Ziel-Ergebnis zuerst nennen („Netto-Effekt je Jahr") und erst dann Tarifdetails.

2) Rürup-Rente 2026: Maximale Steuererstattung für Selbstständige

Für wen: Ideal für Selbstständige ohne GRV-Pflicht.

Aktuelle Zahlen 2026:

  • Maximal absetzbarer Beitrag: 30.826 Euro (Alleinstehend) oder bzw. 61.652 Euro (Verheiratete/Zusammenveranlagte) als Sonderausgabe absetzbar
  • Steuerliche Absetzbarkeit: 100 Prozent

Beispielrechnung:

Bei der folgenden Berechnung gehen wir von einem Einkommen von circa 150.000 Euro, einem Monatsbeitrag von 1.000 Euro (12.000 Euro pro Jahr) und einer Laufzeit bis zum Alter von 67 Jahren aus. Das bedeutet:

  • Steuerersparnis pro Jahr (bei einem Grenzsteuersatz von 44 Prozent): 5.317 Euro
  • Nettoaufwand effektiv: 6.683 Euro

Heißt also: 12.000 Euro in die Altersvorsorge investieren, real aber nur 6.683 Euro zahlen. Der Staat übernimmt fast die Hälfte. Dabei gilt: Je höher das Einkommen, desto größer der steuerliche Hebel (Quelle: VorFina GmbH: https://www.vorfina.de/testen/).

3) Lebensversicherung richtig gestalten

Das ist der Punkt, an dem du dich eindeutig vom „Produktverkauf“ absetzt: Gestaltung statt Tarifliste.

Mit Fondspolicen kannst du Ertragsteuern reduzieren und Nachlassfragen klar regeln – inklusive Bezugsrechten, VN/VP-Gestaltung und steuerfreien Todesfallleistungen (ESt), während Direktanlagen im Erbfall weiterhin abgeltungssteuerpflichtige Erträge verursachen.

Variante 1: VN/VP-Kombination (Eltern/Kinder) 

(Fondspolice, Schicht 3)

Aufbau: VN = Kind, VP = Elternteil; Beitragszahler zum Beispiel Eltern

Vorteil: Auszahlung außerhalb der Erbmasse an den Bezugsberechtigten; in der Police sind Todesfallleistungen einkommensteuerfrei. Die HEV-Begünstigung bei Kapitalauszahlung (12/62) bleibt als Option bestehen.

Gestaltung & Wirkung:

Der Kunde schließt eine fondsgebundene Rentenversicherung ab, ist Versicherungsnehmer und zugleich begünstigte Person. Als versicherte Person wird eine ältere, nahestehende Person (z. B. ein Elternteil) eingesetzt. Verstirbt die versicherte Person, wird das Vertragsguthaben einkommensteuerfrei an den Versicherungsnehmer ausgezahlt – außerhalb der Erbmasse. Entscheidend ist, dass der Vertrag bis zum Tod der versicherten Person verlängerbar bleibt. Diese Konstellation ermöglicht derzeit als einzige eine vollständig einkommensteuerfreie Auszahlung. Die HEV-Begünstigung bei Kapitalauszahlung (12/62) bleibt zusätzlich als Option bestehen.

Variante 2: Risiko-LV über Kreuz (Paare):

Aufbau: Person A ist VN, Beitragszahler und Bezugsberechtigt, aber versichert ist Person B.

Vorteil: Auszahlung als eigene Forderung, nicht als Erbe insbesondere bei unverheirateten Paaren relevant.

Bei Schenkungen können Freibeträge alle 10 Jahre erneut genutzt werden, während im Erbfall die Stichtagsbesteuerung greift. Richtig designte Fondspolicen kombinieren diese Effekte mit klaren Bezugsrechten und einkommensteuerfreien Todesfallleistungen, das senkt Doppelbelastungen (Abgeltung/Erbschaft) signifikant.

4) ETF-Rente vs. ETF-Depot: Was lohnt sich mehr?

Um den Vergleich für deine Kundinnen und Kunden greifbarer zu machen, lohnt sich ein kurzer Blick auf die zugrunde liegende Logik.

Fondspolice (Schicht 3): Die Ansparphase verläuft steuerfrei. Erfolgt nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und ab dem 62. Lebensjahr eine Kapitalauszahlung, greift das Halbeinkünfteverfahren (HEV). Wird stattdessen eine lebenslange Rente gewählt, unterliegt nur der jeweilige Ertragsanteil der Besteuerung. Fondswechsel innerhalb der Police bleiben steuerneutral und eignen sich daher ideal für Rebalancing oder einen Strategiewechsel.

ETF-Depot (privat): Laufende Besteuerung (u.a. Vorabpauschale und Abgeltungsteuer) und alle Umschichtungen sind steuerrelevant. Im Todesfall bleiben Depot-Erträge abgeltungssteuerpflichtig, während die einmalige Todesfallleistung aus der Police einkommensteuerfrei ist.

Direkter Vergleich am Beispiel einer ETF-Fondspolice (Schicht 3) vs. ETF-Depot

(identischer Anlagebetrag über 20 Jahre)

Die folgende Beispielrechnung basiert auf einer konkreten ETF-Fondspolice (Schicht 3). Die Ergebnisse können je nach Produkt, Kostenstruktur und Anbieter variieren.

Bei 250 Euro pro Monat, 7 Prozent netto und einer Auszahlung mit 67 ergibt sich: 

  • Kapital nach Steuern: Police 240.110,11 Euro vs. Depot 228.791,95 Euro 
    —> +11.318,16 Euro Vorteil Police.
  • Verrentungskapital: Police 274.066,63 Euro vs. Depot 228.791,95 Euro
    —> +45.274,68 Euro.
  • Nettorente monatlich: Police 954,79 Euro (lebenslang) vs. Depot-Entnahmeplan 746,54 Euro (endet zum statistischen Lebensende).

Folgende Parameter wurden für die Berechnung genutzt: 

  • Fonds: iShares MSCI World SRI UCITS ETF
  • Anlageform: Einzelfonds
  • Monatlicher Sparbeitrag: 250 Euro
  • Angenommene Nettorendite: 7,0 % p. a. (nach Fondskosten)
  • Fondswechsel: 12 (bei der Fondspolice steuerneutral, bei der Direktanlage steuerrelevant)

Steuerliche Annahmen:

  • Laufende Besteuerung bei der Direktanlage (u. a. Vorabpauschale)
  • Steuerfreie Ansparphase in der Fondspolice, HEV bei Kapitalauszahlung
Quelle: Continentale Fondsanlagenoptimierer, Stand 11/2025

Stirbt die versicherte Person in der Ansparphase, greift die Todesfallleistung der Fondspolicen und das Vertragsguthaben wird einkommensteuerfrei an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Dies führt zu weiteren Steuervorteilen gegenüber dem ETF-Depot. 

Zusatzvorteile der Police (kompakt):

  • Fondswechsel ohne Steuer innerhalb des Mantels (Rebalancing)
  • Nachfolge/Erb-Effizienz über Bezugsrecht und VN/VP-Gestaltung
  • Kapitalauszahlung steuerbegünstigt (HEV, 12/62) beziehungsweise Todesfallleistung einkommensteuerfrei

5) PKV-Beiträge im Voraus zahlen und legal Steuern senken

Mein Tipp für Jahre mit besonders hohem Einkommen:

Beispielrechnung:

  • PKV-Beitrag: 600 Euro pro Monat
  • Vorauszahlung für 36 Monate = 21.600 Euro
  • Davon 80 Prozent absetzbar = 17.280 Euro
  • Steuerersparnis bei 35 Prozent = 6.048 Euro

Zusatznutzen: Der Vorsorgeposten ist in den Folgejahren bereits „gefüllt“, sodass weiterer abzugsfähiger Spielraum für andere Versicherungen entsteht. Viele Versicherer gewähren bei Vorauszahlung 2 bis 4 Prozent Rabatt, was zusammen mit der Steuerwirkung sehr attraktiv sein kann.

6) bKV als smarter Gehalts-Benefit

Worum es wirklich geht: Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist kein Barlohn, sondern Versorgungsleistung. Sie ersetzt (oder ergänzt) Gesundheitskosten der Mitarbeitenden, zum Beispiel in Form von Budgettarifen (Beispiel: 1.600 Euro pro Jahr flexibel für Zahn, Sehhilfen, Prophylaxe, Physio und Co.), stationäre Wahlleistungen oder erweiterte Zahnleistungen. Der Wert entsteht durch Nutzung, nicht als „Netto-Auszahlung“.

Wichtig: Die bKV-Leistung steht Mitarbeitenden nicht frei zur Verfügung wie Gehalt, sie wird zweckgebunden für Gesundheit eingesetzt. Genau darin liegt ihr Mehrwert.

Annahmen für die Beispiele (vereinfacht):

  • bKV: Arbeitgeberkosten in Höhe von 50 Euro monatlich (steuer- und sozialversicherungsfrei; tatsächliche Tarife variieren hier)
  • Gehaltserhöhung: volle Lohnnebenkosten beim Arbeitgeber; individuelle Steuer-/SV-Belastung beim Arbeitnehmer

Arbeitnehmer Steuerklasse I (ledig, keine Kinder)

Kosten der Arbeitgeberca. 95 bis 105 Euro50 Euro
„Netto“ beim Mitarbeiterca. 35 bis 45 Euro Barlohn0 Euro Barlohn (zweckgebundene Gesundheitsleistung)
Sach-/Versorgungswert0 Euroz. B. bis 1600 Euro Jahresbudget inklusive Zahn/ Sehhilfen/ Physio etc.
SignalwirkungEinmal „mehr Netto“Gesundheit als Benefit, Wertempfindend (Barlohn, Arbeitgeberattraktivität)

Kurz gesagt:

  • Die bKV ist nicht „50 Euro netto für den Mitarbeiter“. Sie ist Gesundheits-Mehrwert, der je nach Nutzung ein Vielfaches des Arbeitgeberaufwands wert sein kann.
  • Für den Arbeitgeber liegen die Kosten planbar niedriger als bei Barlohn (keine Lohnnebenkosten).
  • Für Mitarbeitende ist der gefühlte Nettovorteil oft höher, weil reale Ausgaben (Zahn, Brille, Physio) ersetzt werden.

7) Immobilien als steueroptimierte Investmentlösung

  • AfA-Abschreibung: bis zu 3 Prozent auf den Gebäudewert jährlich
  • Zinsaufwendungen: voll absetzbar (Vermietung)
  • Sonder-AfA: zum Beispiel bei Sanierung/Denkmal
  • Struktur: gegebenenfalls über vermögensverwaltende GmbH

Drei Wege zum steuerfreien Verkauf:

  1. Privat nach 10 Jahren (Vermietung, Spekulationsfrist)
  2. Eigennutzung 3-Jahres-Regel (Jahr des Verkaufs + 2 Vorjahre)
  3. Strukturlösungen (Holding/Family-Office/Stiftung; 6b-Option bei Reinvest)

Tipp: Unbedingt mit dem Steuerberater, der Steuerberaterin oder spezialisierten Kanzleien abstimmen! Diese Modelle lohnen sich ab einem gewissen Volumen oder bei langfristiger Strategie.

Wenn du Versicherungen clever mit Steuervorteilen kombinierst, wirst du nicht mehr als Verkäufer wahrgenommen, sondern als Problemlöser: Du unterstützt deine Kundinnen und Kunden nicht nur beim Vermögensaufbau, sondern auch bei echter Steueroptimierung und genau darin liegt der Unterschied zwischen guter Beratung und einer klaren Positionierung als Expertin oder Experte. 

Diese Rolle stärkst du zusätzlich durch jährliche Check-ups, bei denen du darauf achtest, dass Steuerersparnisse und Rückerstattungen nicht im Konsum versickern, sondern gezielt in Absicherung und Vorsorge fließen. So wird aus Beratung nachhaltige Finanzgestaltung.

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Titelbild © Kimberly Elsholz

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Portrait von Kimberly Elsholz digitale Finanzberaterin für Selbstständige und Nomaden

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Kimberly Elsholz ist Gründerin der Finance Masters GmbH. Mit Entschlossenheit und Weitblick berät sie ihre Kundinnen und Kunden in allen Finanz- und Versicherungsfragen – klar und mit echtem Engagement.
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