Über den eigenen Tod zu sprechen fällt schwer, auch in der Maklerberatung. Joana Pozzetto, Regionaldirektorin Landesdirektion West bei der VPV, kennt dieses Zögern aus der Praxis: „Ich merke in den Beratungen immer noch, dass viele Makler das Thema Sterbegeld scheuen. Es ist natürlich auch ein emotional schwieriges Thema.“ Die Folge: Viele Kundinnen und Kunden wissen schlicht nicht, welche Kosten im Ernstfall auf ihre Angehörigen zukommen.
Wer zahlt, wenn niemand vorgesorgt hat?
Verstirbt ein Mensch ohne Vorsorge, sind zunächst die Angehörigen in der Pflicht. Fehlen diese, springen die Sozialämter ein, die versuchen, offene Beiträge einzuziehen, sonst trägt die Allgemeinheit die Kosten. Ein oft unbekannter Fakt: Anders als eine Erbschaft lassen sich Bestattungskosten nicht ausschlagen. Das kann auch Menschen betreffen, die kaum noch Kontakt zu einem Elternteil haben, wenn dieses verarmt verstirbt und die Kommune die Kosten einfordert.
Bestattungen werden teurer
Die Preise schwanken regional erheblich und steigen kontinuierlich, getrieben von Energie- und Rohstoffkosten. Als grobe Orientierung nennt Pozzetto sechs- bis zwölftausend Euro für eine Bestattung, wobei allein ein Grab in München um die 1.100 Euro kostet, in Erlangen rund 240 Euro. Ein weiterer Vorteil der Sterbegeldversicherung: Sie zählt zum sogenannten Schonvermögen und kann im Fall von Hilfsbedürftigkeit nicht aufgelöst oder gepfändet werden, sondern bleibt für ihren Zweck erhalten.
Auch für jüngere Kunden relevant
Die Zielgruppe verschiebt sich zunehmend: „Wir merken gerade, dass auch die Nachfrage bei jüngeren Kunden steigt“, so Pozzetto. Diese erleben häufig, dass sich die eigenen Eltern die Beerdigung der Großeltern finanziell kaum noch leisten können und in der Verwandtschaft gesammelt werden muss, ein Grund, selbst frühzeitig vorzusorgen.
Für Makler und Maklerinnen liegt darin auch eine Chance: Da sich das Thema als Vorsorgetarif positionieren lässt, kann es bei praktisch jedem Beratungsanlass angesprochen werden, etwa im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Pozzetto bringt die eigene Haltung dazu auf den Punkt:
„Ein Makler, der seine Betreuungs- und Beratungspflicht ernst nimmt, sollte seine Kunden für den schlimmsten Fall wirtschaftlich und emotional absichern.“
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