Praktika bei Versicherungsagenturen, Versicherern und Banken haben Tim Sander früh gezeigt, dass Beraterinteressen und Kundeninteressen selten dieselben sind. 2021 gründete er gemeinsam mit Navpreet Singh die FI Future Invest GmbH, als IHK-geprüfter Versicherungsmakler und Honorar-Finanzanlagenberater, unabhängig von einzelnen Gesellschaften.
Zusätzlich ist er als IHK-Prüfer für den Finanzanlagenfachmann tätig, eine Rolle, die ihm zeigt, wo die Branche noch Nachholbedarf hat. Wir haben ihn gefragt, was Kammerberufler bei ihrer Absicherung am häufigsten unterschätzen und warum ihm die IHK-Prüfung nicht weit genug geht.
Maklerblog-Redaktion: Tim, du hast mit Navpreet Singh im Jahr 2021 die FI Future Invest GmbH gegründet. Was hat euch damals dazu bewogen, diesen Schritt zu gehen?
Tim: Navpreet und ich kennen uns schon aus dem Studium. Wir haben gemeinsam den Bachelor und Master im Bereich Finance und Accounting gemacht, haben ein Auslandssemester in Warschau absolviert und parallel diverse Praktika in der Branche gemacht: Bei Versicherungsagenturen, bei verschiedenen Versicherern, bei Banken.
Und dort haben wir schnell gemerkt, dass wir uns diesen Missständen nicht anschließen wollen. Dass wir nicht die Interessen einzelner Gesellschaften oder Banken vertreten wollen, sondern wirklich frei, transparent und auf Augenhöhe beraten. Also haben wir uns entschieden, unsere eigene GmbH zu gründen, komplett unabhängig.
Maklerblog-Redaktion: Ihr habt euch bewusst auf Kammerberufe spezialisiert. Warum ausgerechnet diese Zielgruppe, und was unterscheidet die Beratung für eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt von der für einen klassisch Rentenversicherten?
Tim: Es ist eine Zielgruppe, mit der wir uns auch auf Werteebene stark identifizieren. Kammerberufler legen großen Wert auf Qualität, wollen fundierte Entscheidungen treffen und achten auf Details, auch auf das Kleingedruckte. Und genau da liegt bei Versicherungen oft das Risiko. Wir arbeiten mit der PremiumCircle-Software, um die Versicherungsbedingungen präzise zu analysieren und dieser Zielgruppe wirklich passende Lösungen zu bieten.
Was die Beratung von klassischen Rentenversicherten unterscheidet: Es kommen viele Aspekte zusammen. Die BU-Rente im Versorgungswerk verhält sich anders als die Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Krankenversicherungsbeiträge im Alter sind ein eigenes Thema. Ebenfalls unterscheidet sich die Altersrente im Versorgungswerk zur gesetzlichen Rente. Das alles müssen wir zusammen beleuchten und individuell darauf eingehen.
Maklerblog-Redaktion: Du bist IHK-Prüfer für den Finanzanlagenfachmann. Was nimmst du aus dieser Rolle für deine eigene Arbeit mit?
Tim: Vor allem die Erkenntnis, dass noch sehr viel Arbeit vor uns liegt. Die Eintrittshürden in die Branche sind niedrig. Ich vergleiche das gerne mit einem Führerschein: Der berechtigt einen zum Fahren, macht einen aber noch nicht zu einem guten Fahrer. Viele haben eine Erlaubnis, die ihnen aber noch keine Qualität in der Beratung garantiert.
Als Prüfer liegt der Hauptfokus in der Regel darauf, dass richtig dokumentiert wurde, dass die Rahmenbedingungen eingehalten wurden. Die eigentliche Qualität der Lösung, die Tiefe der Beratung, wird kaum geprüft. Das würde ich mir anders wünschen. Genau deshalb bin ich Prüfer, um meinen Teil dazu beizutragen, dass sich das ändert.
Maklerblog-Redaktion: Welches Missverständnis über Versicherungsberatung begegnet dir bei Kammerberufen am häufigsten?
Tim: Das größte Missverständnis ist, dass die Rente, die heute im Informationsschreiben des Versorgungswerks steht, in 35 Jahren genauso ankommen wird. Das unterschätzt, wie stark Steuern, Inflation und Kaufkraftverlust wirken, und lässt außer Acht, dass die Krankenversicherungsbeiträge im Rentenalter zu 100 Prozent selbst getragen werden müssen, ohne Arbeitgeberzuschuss. Von der Rente, die auf dem Informationsschreiben steht, bleibt so oft nicht mal die Hälfte übrig.
Ein weiterer Punkt, den viele übersehen: Bei der privaten Krankenversicherung gibt es gerade für Kammerberufler erhebliche Lücken beim Thema Rehabilitationsmaßnahmen. Nach einem Schlaganfall oder Herzinfarkt können diese Lücken so groß werden, dass sie die gesetzliche Krankenversicherung sogar übertreffen. Und das Krankentagegeld wird zu 99 Prozent falsch berechnet. Statt den Wert korrekt zu ermitteln, wird oft pauschal mit 120 oder 150 Euro Tagessatz gerechnet. Das kann im Krankheitsfall existenzbedrohend sein.
Maklerblog-Redaktion: Honorarberatung ist in der Branche noch immer die Ausnahme. Warum habt ihr euch trotzdem dafür entschieden?
Tim: Es gibt in Deutschland nur rund 300 echte Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO. Wir haben uns dafür entschieden, weil es uns ermöglicht, eine besonders transparente Ebene zu schaffen. Wir können dem Kunden beide Modelle anbieten. Der Kunde entscheidet gemeinsam mit uns, was besser zu ihm passt.
Das gibt uns die größtmögliche Flexibilität. Und es ermöglicht uns, zum Beispiel auch das Thema Depot gemeinsam mit dem Kunden umzusetzen, etwas, das in der rein provisionsbasierten Beratung in dieser Form gar nicht möglich wäre.
Tim Sander ist ab sofort Fachautor auf dem Maklerblog. Mehr zu ihm und seinen weiteren Beiträgen findest du auf seinem Autorenprofil.
Titelbild © Tim Sander