Die Gesundheitsangaben sind aus meiner Sicht der sensibelste Teil der BU-Beratung. Warum? Ganz einfach: Genau hier kann man die gravierendsten Fehler machen. Wer Angaben weglässt, ob aus Versehen oder bewusst, oder falsche Angaben macht, kann am Ende jahrelang umsonst Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt haben. Im Leistungsfall kann der Versicherer dann unter Umständen zu Recht die Zahlung verweigern, weil eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
Dieser Beitrag wird kuratiert von der Dialog Versicherung. Als Maklerversicherer und Generali-Tochter hat sich die Dialog auf BU-Lösungen für junge Zielgruppen spezialisiert, mit flexiblen Tarifen, Nachversicherungsoptionen und Karrieregarantie.
Mehr Infos zur BU für junge LeuteEin klassisches Beispiel aus der Praxis: Eine Kundin oder ein Kunde hat Verspannungen, war deshalb beim Arzt und hat sich Massagen verschreiben lassen. Tritt später eine Berufsunfähigkeit ein, möglicherweise körperlich bedingt durch Schulter, Rücken oder Wirbelsäule, kann der Versicherer sagen: Sie hätten angeben müssen, dass Sie bereits in Behandlung waren. Hätten wir das gewusst, hätten wir die Wirbelsäule ausgeschlossen.
Dann hat die Kundin oder der Kunde schlicht Pech gehabt. Jahrelang dachte man, man sei abgesichert, hat Beiträge gezahlt und genau dann, wenn man die Versicherung wirklich braucht, heißt es: Tut uns leid. Das ist das Schlimmste, was passieren kann. Und in solchen Fällen zahlt der Versicherer leider zu Recht nicht.
Prävention durch Sorgfalt
Solche Fälle kommen so häufig vor, dass ich mittlerweile klar empfehle, zur Sicherheit die Patientenquittung der Krankenkasse zu besorgen und sorgfältig durchzugehen. Das gilt besonders dann, wenn die Kundinnen und Kunden vorher nicht ausreichend für das Thema sensibilisiert wurden. In diesen Unterlagen stehen oft Behandlungen oder Abrechnungen, von denen die Kundschaft selbst gar nichts mehr weiß.
Genau diese Unterlagen fordern Versicherer im Leistungsfall ebenfalls an. Sie prüfen, welche Diagnosen dort aufgeführt sind und was abgerechnet wurde. Überall dort, wo Diagnosen auftauchen, die nicht erklärt oder angegeben wurden, obwohl sie zu den Gesundheitsfragen passen könnten, entsteht Streitpotenzial. Und dieser Streit kann durchaus berechtigt sein. Das möchte ich möglichst vermeiden.
Deshalb empfehle ich, auf Nummer sicher zu gehen. Lieber geben wir alles korrekt und ehrlich an, lieber sind wir etwas überkorrekt und holen uns dafür das Einverständnis des Versicherers. Wenn der Versicherer sagt, er nimmt die Kundin oder den Kunden trotzdem an, dann weiß er Bescheid. Im Leistungsfall kann er sich dann nicht mehr darauf berufen, dass bestimmte Dinge hätten angegeben werden müssen.
Realistische Erwartungen kommunizieren
Das ist die Realität, die man den Kundinnen und Kunden offen kommunizieren muss. Wenn jemand sagt, er war nie beim Arzt außer zur Vorsorge, dann kann ich das auch nur so weitergeben. Wenn im Leistungsfall aber sichtbar wird, dass es doch Behandlungen gab, zum Beispiel Physiotherapie, Massagen oder psychologische Termine, dann wird das zum Problem.
Dann wurde etwas nicht korrekt angegeben. Ob mit Absicht oder aus Unwissenheit, spielt am Ende nur bedingt eine Rolle. Entscheidend ist, dass die Frage nicht richtig beantwortet wurde.
Natürlich gibt es auch die Kehrseite: Wer alles korrekt und ehrlich angibt, bekommt unter Umständen keine BU oder nur mit Einschränkungen. Aber dann ist das eben so. Dann haben wir alles versucht, und die Kundin oder der Kunde weiß, wo sie oder er steht. Das ist besser, als später festzustellen, dass man jahrelang dachte, abgesichert zu sein, es aber in Wahrheit nicht war. Dann prüfen wir lieber alternative Arbeitskraftabsicherungen oder Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen, bei denen die ein oder andere Vorerkrankung vielleicht gar nicht mehr anzugeben ist.
Der Prozess im Detail
Ich erkläre zunächst, wie der Prozess aussieht und welche Informationen ich ungefähr benötige. Danach biete ich an, dass die Kunden ihre Patientenquittung bei der Krankenkasse anfordern. Ich sage aber klar dazu, dass das keine Pflicht ist. Auch in der Branche gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob man diese Unterlagen anfordern sollte oder nicht.
Worauf Maklerinnen und Makler bei der Antragstellung achten sollten, fasst die Dialog in einer kompakten Checkliste und einer vertonten Präsentation zusammen.
Sicherheit und Transparenz in der Antragstellung Antrags- und Risikoprüfung in der PraxisMeine Einstellung ist: Wer auf Nummer sicher gehen will, fordert sie an. Lieber spielen wir mit offenen Karten, bekommen trotzdem eine gute Absicherung und wissen, dass wir auf der sicheren Seite sind, als später streiten zu müssen.
Ein Argument der Gegenseite lautet häufig: Wer die Patientenquittung anfordert, erfährt erst dadurch von Diagnosen, die dann angegeben werden müssen, obwohl man vorher vielleicht gar nichts davon wusste. Meine Antwort darauf ist immer dieselbe: Im Leistungsfall fordert der Versicherer diese Unterlagen ohnehin an. Dann wird über genau diese Diagnosen gesprochen, unabhängig davon, ob die Kundin oder der Kunde davon wusste oder nicht. Und dann kann es sehr schnell zum Streit kommen. Deshalb investiere ich lieber etwas mehr Aufwand im Vorfeld.
Erinnerungslücken schließen
Häufig entdecken Kundinnen und Kunden Diagnosen, mit denen sie nichts mehr anfangen können. Sie wissen nicht mehr, woher sie kommen oder was damals genau untersucht wurde. Manchmal ist der Arzt nicht mehr erreichbar, vielleicht bereits im Ruhestand oder verstorben. Oder man lebt inzwischen woanders und bekommt keine Unterlagen mehr.
In solchen Fällen versuchen wir, den Sachverhalt so gut wie möglich zu rekonstruieren. In einer Risikovoranfrage formuliere ich dann mit der Kundin oder dem Kunden vorsichtig, etwa dass sich die versicherte Person nicht mehr genau erinnert, es vermutlich beispielsweise im Rahmen eines Arztbesuches wegen einer Erkältung nebenbei untersucht wurde, dass es keine weiteren Behandlungen gab und danach nie wieder Thema war.
Damit kann ein Versicherer deutlich besser umgehen, als wenn einfach nur eine Diagnose genannt wird, ohne jede Einordnung. Wichtig ist, dass wir das Thema klären. Denn ungeklärt kann es im Leistungsfall erneut problematisch werden.
Das richtige Maß an Transparenz
Ich erkläre sehr genau, wie der Prozess abläuft, was die Versicherer wissen wollen, warum sie es wissen wollen und an welchen Stellen Probleme entstehen können, wenn Fragen nicht vollständig beantwortet werden. Danach liegt es bei der Kundschaft, wie ehrlich und offen sie zu mir ist.
Dabei gebe ich eine klare Zusicherung: Die Daten werden anonym und unverbindlich an den Versicherer weitergegeben. Namen werden nicht genannt, oft wird selbst das Geburtsdatum auf Monat und Jahr reduziert. Es ist also nicht nachvollziehbar, um welche Person es sich handelt. Das ist wichtig, gerade bei sensiblen Themen.
Ich gehe damit bewusst sachlich um und dramatisiere nichts. Ich bespreche es nüchtern und gebe häufig Entwarnung, wenn beispielsweise eine Erkrankung aus meiner Sicht kein relevantes Problem für die Berufsunfähigkeitsversicherung darstellt.
Schnelligkeit versus Sorgfalt
Ich sage immer: Mehr ist mehr. Das gilt auch für Beratung und Antragsprozess. Lieber investiere ich mehr Zeit in Risikovoranfrage und Antrag, bespreche Details noch einmal und erkläre genau, was bestimmte Einwilligungen bedeuten. Zum Beispiel, wie die Schweigepflichtentbindung funktioniert und welche Konsequenzen bestimmte Kreuzchen haben.
Am Ende sorgt das dafür, dass die Beantragung sauber läuft. Es bleiben weniger Fragen offen, der Leistungsfall ist besser vorbereitet und ich habe weniger Verträge, die später storniert werden.
Schnell abgeschlossene Verträge, bei denen Gesundheitsfragen nicht sauber beantwortet wurden oder wichtige Punkte nicht berücksichtigt wurden, rächen sich oft im Nachgang.
Einblick in meine Abläufe
Deshalb nehme ich mir bewusst Zeit. Bei mir beginnt es mit einem Ersttelefonat, das meist von meiner Sekretärin geführt wird und etwa zehn bis zwanzig Minuten dauert. Danach folgt das Erstgespräch mit mir. Das ist meist der längste Termin und dauert zwischen einer Stunde und anderthalb Stunden. Vor dem Gespräch frage ich die Kundinnen und Kunden jedoch immer, wie detailliert sie die Beratung möchten. Manche wollen es sehr genau, andere eher auf Überblicksebene. Interessanterweise zeigt sich oft, dass selbst diejenigen, die anfangs sagen, ein Überblick reiche, am Ende doch genauer wissen wollen, wie es wirklich funktioniert und worauf es ankommt.
Im Folgetermin gehen wir gemeinsam die Gesundheitsfragen durch und bereiten die Risikovoranfrage vor. Nach einiger Zeit liegen die Rückmeldungen der Versicherer vor. Dann gibt es einen weiteren Termin, in dem wir die Ergebnisse besprechen, eine Entscheidung treffen und gegebenenfalls den Antrag fertigstellen.
Fazit: Ehrlichkeit schützt
Gesundheitsangaben sind kein notwendiges Übel, sondern das Fundament jeder BU-Beratung. Wer hier sorgfältig arbeitet, schafft die Basis für eine Absicherung, die im Ernstfall auch trägt. Mehr Zeit und mehr Sorgfalt im Vorfeld bedeuten deutlich weniger Ärger im Leistungsfall.
Zum nächsten Beitrag dieser Reihe: Für eine BU-Beratung die hängen bleibt
Titelbild: © Kai Schmied