Am 27. September wird es für Versicherer und Versicherungsmakler ernst. Dann gilt die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz EmpCo. Sie soll Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen. Deutschland setzt die Vorgaben über Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) um. Im Kern geht es um eine einfache Frage: Was genau darf ein Unternehmen einem Kunden als nachhaltig verkaufen?
Die neuen Regeln richten sich unter anderem gegen pauschale Begriffe wie „grün“, „ökologisch“ oder „umweltfreundlich“, wenn dafür keine entsprechende anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann. Auch Nachhaltigkeitssiegel müssen künftig auf einem geeigneten Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgelegt worden sein. Besonders relevant für die Versicherungsbranche ist zudem die Vorgabe, dass eine Aussage über ein gesamtes Produkt nicht auf einer einzelnen Eigenschaft beruhen darf.
Auch Aussagen über Klimaneutralität oder einen positiven Klimaeffekt, die allein auf Kompensation beruhen, werden untersagt. Bäume zu pflanzen oder Emissionen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette zu kompensieren, reicht dafür nicht aus.
Für Versicherer ist das ein Problem, das über die klassische Werbung hinausgeht. Denn bei einer Sachversicherung kann Nachhaltigkeit an ganz unterschiedlichen Stellen stecken: in der Schadenregulierung, bei Reparatur statt Ersatz, bei der Auswahl von Dienstleistern, bei Mehrleistungen für energieeffiziente Wiederbeschaffung oder bei der Kapitalanlage. Damit stellt sich für jedes einzelne Produkt die Frage, worauf sich eine Nachhaltigkeitsaussage eigentlich bezieht. Genau diese Differenzierung wird für Makler wichtig.
EmpCo, SFDR und EU-Taxonomie: Was sich für Nachhaltigkeitsaussagen ändert
Aus der Praxis kommt dazu eine Einordnung, die den Rahmen zurechtrückt. Volkmar Haegele ist Inhaber des Bremer Maklerbüros Green Assec Finanzservice, sitzt in der Expertengruppe Nachhaltigkeit des Arbeitskreises Beratungsprozesse und engagiert sich darüber hinaus in diversen Brancheninitiativen. Nachhaltigkeitsbezogene Aussagen zu Finanzprodukten unterlägen bereits heute umfassenden Vorgaben, sagt er, insbesondere der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und der EU-Taxonomie-Verordnung. Die SFDR unterscheide im Kern zwischen Finanzprodukten mit ökologischen oder sozialen Merkmalen (Artikel 8) und solchen mit nachhaltigem Investitionsziel (Artikel 9) und knüpfe daran jeweils eigene Transparenz- und Offenlegungspflichten.
EmpCo regle nicht die Offenlegung selbst, sondern die Art und Weise, wie darüber kommuniziert wird, und da bestehe auch in der Versicherungsbranche noch viel Handlungsbedarf, so Haegele. Dabei sei der Austausch mit anderen in der Branche für ihn elementar. „Eine Vorständin, ein Rechtsanwalt, eine Nachhaltigkeitsbeauftragte oder eben ein Versicherungsmakler sammeln im Alltag ganz unterschiedliche Erfahrungen.“ Er kenne die Bedürfnisse seiner Communities besser, müsse aber ebenso vermitteln, „wie viel Nachhaltigkeit bei den Gesellschaften und Produkten überhaupt möglich ist“.
Für die Praxis zieht er daraus eine klare Linie: „Alle derartigen Aussagen brauchen zumindest konkrete Daten, Belege und Bezugsrahmen und nicht vage Zukunftsversprechen.“ Entscheidend sei dabei auch die künftige Rechtsprechung. Die irreführende Verwendung vieler Begriffe werde schon heute abgemahnt. Wer unsicher sei, finde beim Arbeitskreis Beratungsprozesse hilfreiche Unterlagen wie eine Checkliste und ein Merkblatt, so Haegele.
Beim Prüfen der Anbieterunterlagen ist er eindeutig: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Als Versicherungsmakler hafte ich persönlich für meine Aussagen.“ Das Prüfen der Unterlagen von Versicherungsgesellschaften sei daher grundsätzlich sinnvoll, sofern möglich. Zugleich sieht er zunächst die Anbieter in der Pflicht und in gesellschaftlicher Verantwortung. Konsequent zu Ende gedacht heißt das: Jeder, der öffentlich kommuniziert, sollte seine bestehenden und zukünftigen Aussagen und Unterlagen prüfen, nicht nur auf Verlangen, sondern aus eigenem Antrieb.
Nachhaltigkeitsmakler unter Druck: „Von 100 Prozent auf null runtergefahren“
Wie tief der Einschnitt für einen spezialisierten Vermittler sein kann, beschreibt Gottfried Baer. Baer ist Gründer des Maklerunternehmens „MehrWert“ und sitzt wie Haegele im Arbeitskreises Beratungsprozesse. Seine Beratung hatte er über Jahre stark auf nachhaltige Geldanlage und betriebliche Altersvorsorge ausgerichtet.
Doch EmpCo zwingt ihn zum Handeln, und das sei mit erheblichen Kosten verbunden. Unter anderem liquidierte er das Unternehmen „Climate Pension“. Der Name hätte nach seiner Einschätzung unter den neuen Regeln nicht mehr funktioniert. Zudem verschwanden bereits die zentralen Nachhaltigkeitsbegriffe von der Website, Broschüren wurden vernichtet und die Erstinformation angepasst. Die Social-Media-Kommunikation soll noch folgen, erzählt er. Insgesamt habe er das Thema Nachhaltigkeit von 100 Prozent auf null runtergefahren.
Baer ändert damit seinen Auftritt, nicht seine Überzeugung. Die Zielrichtung der Richtlinie hält er grundsätzlich für richtig. Was er fürchtet, sind nicht Haftungsfragen von Kunden, denen man weiterhin von Nachhaltigkeit erzählt. Dieses Risiko hält er für unrealistisch. Seine Sorge gilt Abmahnungen durch Anwälte und Verbraucherschützer, die unabhängig vom Beratungsgespräch auf die Außendarstellung schauen.
Kritik übt Baer an der fehlenden Differenzierung zwischen Vermittlern, die Nachhaltigkeit lediglich als Marketingbegriff verwenden, und solchen, die ihr Geschäftsmodell darauf aufgebaut haben. Sein konkretes Problem ist, dass Kunden an seinem geschäftlichen Auftritt seinen Nachhaltigkeitsschwerpunkt gar nicht mehr erkennen könnten.
Aus seiner Sicht legt EmpCo aber ein viel tieferliegendes Problem offen. Wegen fehlender Standards und Daten konnte Nachhaltigkeit bisher noch nie zufriedenstellend belegt werden. Zudem bewerteten verschiedene Research-Unternehmen Nachhaltigkeit teilweise unterschiedlich. „Keiner kann den echten Impact einer grünen Geldanlage begründen, daher lassen alle die Finger davon“, sagt Baer.
Für ihn führt das zu einer paradoxen Situation: Die Regeln sollen Greenwashing verhindern, können aber dazu führen, dass ein Makler, der Nachhaltigkeit tatsächlich zum Schwerpunkt seiner Beratung gemacht hat, kaum noch darüber spricht. Baer geht davon aus, dass das Produktangebot dadurch weiter schrumpft.
Nachhaltige Versicherungen: Für Makler zählt, worauf sich eine Aussage bezieht
Auch Jens Schipper sieht durch EmpCo keinen Grund, das Geschäftsmodell aufzugeben. Verändern müsse sich vor allem die Kommunikation. Er ist beim Marktplatz und der Brancheninitiative Bessergrün zuständig für die Marketingaktivitäten. Laut Schipper müssten Nachhaltigkeitsaussagen im Zukunft präziser, nachvollziehbar und belegbar sein. Bessergrün überprüft deshalb nach seiner Aussage gemeinsam mit seinen Lizenzpartnern, wie Nachhaltigkeitsmerkmale beschrieben, dokumentiert und gegenüber Maklern und Kunden kommuniziert werden.
Dabei macht Schipper eine für Makler wichtige Unterscheidung. Bessergrün als Marke, das eigene Engagement und die konkreten Eigenschaften eines Versicherungsprodukts seien nicht dasselbe. „Nur weil ein Lizenzpartner ein Produkt im Bessergrün-Kontext angeboten wird, ist deshalb nicht automatisch das gesamte Versicherungsprodukt ‚grün‘ oder ‚nachhaltig‘“, sagt Schipper.
Genau deshalb würden bestehende Aussagen überprüft und konkretisiert. Auch Kommunikationsmaterialien und interne Freigabeprozesse würden angepasst. Dabei betrachtet Bessergrün nach Schippers Angaben die gesamte Kette: vom Versicherer über den Makler bis zum Kunden.
Für Makler bedeutet das: Sie sollten genauer prüfen, worauf sich eine Nachhaltigkeitsaussage tatsächlich bezieht. Geht es um das Versicherungsprodukt, einen einzelnen Leistungsbaustein, das Engagement des Versicherers oder auch um eine Aktivität von Bessergrün?
„Pauschale oder nicht ausreichend belegte Aussagen können rechtliche Risiken mit sich bringen“, sagt Schipper. Bessergrün hat deshalb die Schulungsreihe „EmpCo in der Maklerpraxis“ in der Bessergrün-Akademie gestartet. Zusätzlich stellt das Unternehmen seinen Partnern Informationen und Nachweise zur Verfügung. Eine pauschale rechtliche Freigabe individueller Maklerkommunikation könne Bessergrün allerdings nicht geben.
Stuttgarter benennt „GrüneRente“ in „ZweiZukünfte“ um
Wie stark EmpCo auch die Kommunikation eines Versicherers verändert, zeigt die Stuttgarter. Aus der etablierten „GrüneRente“ wurde bereits im vergangenen Jahr „ZweiZukünfte“.
Dafür wurden Vertriebsunterlagen umgestellt. Beratungspräsentationen, Social-Media-Beiträge und Informationsflyer wurden auf „ZweiZukünfte“ angepasst. Für die Geschäftspartner wurden die bisherigen Unterlagen zur GrüneRente entsprechend überarbeitet. „Geändert hat sich nur die Kommunikation“, sagt der Generalbevollmächtigte Volker Bohn. Doch die Folgen des Namenswechsels scheinen nicht absehbar. Schließlich handelt es sich um einen neuen Produktnamen, der keinen direkten Nachhaltigkeitsbezug mehr erkennen lässt.
Die Stuttgarter betont, dass sich an der grundlegenden Produktarchitektur nichts geändert habe. Die nachhaltigkeitsorientierte Option kann weiterhin in vier Anlagekonzepten sowie in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge gewählt werden. Neu sei, dass die nachhaltigkeitsorientierte Entscheidung nicht mehr über eine eigene Produktfamilie kommuniziert werde. Sie wird stattdessen als Option in den Beratungsprozess integriert.
Das soll nach Angaben der Stuttgarter sogar dazu führen, dass Nachhaltigkeit an einer konkreteren Stelle des Beratungsgesprächs auftaucht. Zunächst werden beispielsweise Risikoprofil und Anlagekonzept geklärt. Anschließend kann die nachhaltigkeitsorientierte Ausgestaltung gewählt werden.
Bei der Anlage der Beiträge gelten für „ZweiZukünfte“ Positiv- und Ausschlusskriterien. Als Positivbeispiel nennt die Stuttgarter die Förderung von Mikrofinanzprojekten. Zusätzlich gelten strengere Ausschlusskriterien. Bei kapitalmarktnahen Produkten stehen nach Angaben des Versicherers mehr als 100 Fonds oder Portfolios mit ökologischen und sozialen Kriterien zur Auswahl.
Greenhushing: Stuttgarter warnt vor Schweigen über Nachhaltigkeit
Die Stuttgarter sieht die Entwicklung allerdings nicht ausschließlich positiv. Sie begrüßt zwar ausdrücklich das Ziel, Verbraucher vor Irreführung zu schützen. Gleichzeitig kritisiert der Versicherer, dass die Regeln aus seiner Sicht keine ausreichend klaren und praxistauglichen Leitplanken bieten.
Die Folge könne sein, dass Unternehmen aus Vorsicht weniger über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten sprechen. Die Stuttgarter bezeichnet dieses Phänomen als „Greenhushing“. Gerade bei einer nachhaltigkeitsorientierten Altersvorsorge bestehe die Gefahr, dass dadurch weniger über die gewünschte Ausrichtung des Kapitals gesprochen werde.
Greenhushing in der Versicherungsbranche: Die Sicht der Makler
An dieser Stelle deckt sich die Einschätzung des Maklers mit der des Versicherers. Haegele wäre „inzwischen beim Begriff nachhaltige Versicherungen sehr vorsichtig“. Von ein paar „mutigen“ Ausnahmen abgesehen, herrsche aktuell eher Greenhushing vor, „sprich, das bewusste Verschweigen oder Herabspielen von echten Nachhaltigkeitsmaßnahmen“.
Dabei wäre die Branche aus seiner Sicht dringend gefordert. „Da sich die Erde und Meere weiterhin erhitzen, natürliche Ressourcen immer knapper werden und gleichzeitig die Schadenskosten der Versicherer steigen, müssen wir als Versicherungsmakler Teil der Lösung sein, ohne uns angreifbar zu machen.“ Konkrete Ansatzpunkte sieht er im Kompositbereich, etwa präventive Maßnahmen zur Schadensbegrenzung infolge der Klimakrise und Kooperationen für die Wiederverwertung von Materialien. Bei der Altersvorsorge komme es darauf an, welche Fonds vermittelt werden. Vereinzelte innovative Ansätze gebe es bereits.
Grüne Sachversicherungen: So kommunizieren NV und Waldenburger Nachhaltigkeit
Bei Sachversicherungen ist kurz vor der EmpCo-Einführung bislang kein vergleichbarer Schnitt bei allen Anbietern zu beobachten. Die NV Versicherungen vermarkten auch weiterhin mehrere Bessergrün-Produkte. Dazu gehören unter anderem Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Bei der Hausratversicherung nennt die NV etwa Mehrleistungen für die energieeffizientere Wiederbeschaffung von Haushaltsgeräten und für Reparaturen durch regionale Unternehmen. Außerdem verweist sie auf ökologische Projekte und die nachhaltige Anlage der Beiträge.
Die Waldenburger geht wiederum einen anderen Weg. Das Unternehmen verwendet die bekannten Produktbezeichnungen wie Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung und legt den Nachhaltigkeitsansatz nach eigenen Angaben in die Bedingungen. Dafür gibt es die „greensFAIR ESG-Zusatzbedingungen“.
Damit gibt es derzeit unterschiedliche Wege, Nachhaltigkeit bei Sachversicherungen zu kommunizieren: über eine eigene Marke, über konkrete Mehrleistungen oder über zusätzliche Bedingungen. Ob einzelne Aussagen oder Produkte den Anforderungen von EmpCo entsprechen, lässt sich daraus allerdings nicht automatisch ableiten.
ASSESI-Standard: Einheitliches Nachhaltigkeitssiegel für Versicherungen in Arbeit
Genau an diesem Punkt setzt die Entwicklung des „ASSESI“-Standards an. Hinter dem Kürzel stehen zwei Dinge: ein Nachhaltigkeitssiegel für Versicherungsprodukte und die „Association of European Sustainable Insurers“ als europäisches Netzwerk, das den Standard langfristig tragen soll. Entwickelt wird der Standard von der Greensurance Stiftung, gefördert durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt und begleitet von Versicherern, Fachverbänden und unabhängigen Experten. Zunächst geht es um Privathaftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Das Vorhaben soll klare Kriterien und Produkt-Kennzahlen schaffen und eine unabhängige Prüfung ermöglichen.
Für die Branche ist das relevant, weil damit eine Frage angegangen wird, die auch Schipper in seinen Antworten immer wieder hervorhebt: Was genau ist Gegenstand einer Nachhaltigkeitsaussage und wie lässt sie sich belegen?
Versicherungsmakler müssen Nachhaltigkeit konkreter kommunizieren
Für Makler dürfte damit weniger die Frage entscheidend sein, ob sie noch über Nachhaltigkeit sprechen dürfen. Entscheidend wird, wie sie darüber sprechen.
Schipper rechnet kurzfristig mit beiden Entwicklungen: Unternehmen könnten aus Unsicherheit weniger über ihr Engagement sprechen. Sein Ansatz ist ein anderer. „Nicht weniger über Nachhaltigkeit sprechen, sondern konkreter“, sagt er. EmpCo könne damit auch die Chance bieten, weniger pauschale Versprechen und mehr nachvollziehbare Informationen darüber zu geben, was tatsächlich getan werde.
Wie stark dieser Effekt bei Versicherungsmaklern tatsächlich wird, dürfte sich in den kommenden Monaten zeigen.
Titelbild: © Collage aus Bildern der Interviewpartner