Vierte Folge der Videoreihe „One on One“ mit Roland Aue von der Nürnberger Lebensversicherung AG und Guido Babinsky von der CORLEOS GmbH, moderiert von Dr. Rainer Demski: Diesmal geht es um die AU-Klausel, die Krebsklausel und weitere Leistungsauslöser in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Mehr InformationenAU-Klausel und Krebsklausel: keine Frist, keine Hintertür
Roland Aue erläutert, wie die seit 2021 geltende Krebsklausel der Nürnberger bereits bei Diagnose mit Chemo- oder Strahlentherapie innerhalb von fünf Arbeitstagen eine 15-monatige Vorschusszahlung ermöglicht – ganz ohne vollständigen Leistungsantrag. Auch die AU-Klausel kann für Kundinnen und Kunden einen erheblichen Mehrwert bieten. Maklerinnen und Makler sollten jedoch genau prüfen, ob der Versicherer die Leistung an einen gleichzeitig gestellten BU-Leistungsantrag koppelt. Guido Babinsky warnt, dass eine solche Bedingung den eigentlichen Mehrwert der AU-Klausel deutlich einschränken kann.
Besonders deutlich positioniert sich die Nürnberger laut Aue beim Thema befristete Anerkenntnisse, das Anfang 2026 für Branchendiskussionen sorgte:
„Wir haben kein und werden in der Zukunft kein befristetes Anerkenntnis in unseren Bedingungen haben.“
Guido Babinsky begrüßt diese Haltung ausdrücklich, weil Betroffene bei befristeten Anerkenntnissen ihren Leistungsanspruch nach Fristablauf jedes Mal neu belegen müssten.
Beide sprechen zudem über ergänzende Unterstützungsleistungen im Leistungsfall, etwa die Spezialistensuche „Better Doc“ oder das Überbrückungsprogramm „Mentalis“ für psychisch erkrankte Kundinnen und Kunden, während sie auf lange Wartezeiten für ambulante Psychotherapieplätze reagieren.
Hier geht es zur nächsten Folge: „Wie soll ich es beweisen?“.
Titelbild © NewFinance