Organisatorisch ist die Angst vor der KI ein Thema für sich, rechtlich ein anderes. Und genau da liegt der Denkfehler hinter den Schlagzeilen der letzten Wochen: „EU verschiebt KI-Regeln.“ „Mehr Zeit für Compliance.“ Wer das gelesen und das Thema danach von der Liste gestrichen hat, hat zu früh entwarnt.
Was wirklich beschlossen wurde
Am 7. Mai 2026 haben sich Rat und Parlament vorläufig auf den sogenannten Digital Omnibus geeinigt, am 16. Juni 2026 hat das EU-Parlament im Plenum zugestimmt. Die formale Annahme durch den Rat und die Veröffentlichung im Amtsblatt werden vor dem 2. August 2026 erwartet. Formal ist das aktuell noch kein geltendes Recht, die politische Richtung ist aber gesetzt.
Verschoben wurden die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III, darunter Versicherungsrisikobewertung, Kreditwürdigkeitsprüfung und Personalauswahl, vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027. In Produkte eingebettete Hochrisiko-KI nach Anhang I sogar erst auf den 2. August 2028.
Das klingt nach Luft. Ist es auch, aber nur für einen Teil des Gesetzes.
Dieser Beitrag wird kuratiert von blau direkt. Als einer der führenden Maklerpools in Deutschland bietet blau direkt Vermittlerinnen und Vermittlern nicht nur Poolanbindung und Direktvereinbarungen, sondern auch eine ganzheitliche Systemwelt für digitale Maklerbetriebe mit offenen Schnittstellen, die genau das ermöglichen, worüber Johann hier spricht.
Was nicht verschoben wurde
Drei Dinge gelten unverändert, zwei davon ab dem 2. August 2026:
- Transparenzpflichten: Wer KI in der Kommunikation mit Kunden einsetzt, muss offenlegen, dass der Kunde mit einer KI interagiert. Punkt.
- Verbotene Praktiken: Gelten seit Februar 2025, unverändert.
- KI-Kompetenzpflicht: Gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Der Omnibus schwächt sie von einer Gewährleistungspflicht zu einer Bemühenspflicht ab, dokumentierte Maßnahmen bleiben aber der einzige belastbare Nachweis, dass du dich bemüht hast.
Eine Detailregel für Genauigkeit: Die maschinenlesbare Kennzeichnung KI-generierter Inhalte bekommt für Bestandssysteme eine Schonfrist bis zum 2. Dezember 2026. Die Hinweispflicht gegenüber dem Kunden greift trotzdem im August 2026, unabhängig davon.
Warum das gerade dich betrifft
Der AI Act unterscheidet Anbieter, wer KI baut, und Betreiber, wer sie einsetzt. Als Maklerin oder Makler bist du fast immer Betreiber. Und die Betreiberpflichten sind der Teil, der aktuell unterschätzt wird.
Die Schwelle dafür ist niedriger, als viele denken. KI steckt heute oft unbemerkt in der eigenen Software-Kette: im Vergleichsrechner, im Maklerverwaltungsprogramm, im E-Mail-Tool, im Chatbot auf der Website, in der Telefonannahme. Auch in Teams, in Google Workspace, im Browser.
Konkret heißt das ab August 2026: Der Chatbot auf deiner Website muss erkennbar machen, dass der Kunde mit einer Maschine schreibt. Eine KI-Telefonannahme oder ein Voicebot unterliegt derselben Pflicht. Und bei KI-generierten Kundenanschreiben solltest du die Kennzeichnung mitdenken.
Die Frage ist nicht, ob du zu vorsichtig bist. Die Frage ist, ob du überhaupt weißt, wo bei dir im Hintergrund KI mitentscheidet.
Wie ein großer Pool mit dem Thema umgeht
blau direkt lässt bewusst noch keinen automatisierten E-Mail-Versand aus der Ameise zu, aus Datenschutz- und Legal-Gründen, obwohl technisch längst mehr möglich wäre. Wenn ein großer Player im Markt an dieser Stelle bremst, ist das kein Zeichen von Rückständigkeit. Das ist sauberes Risikomanagement. Für dich als einzelnen Makler heißt das im Umkehrschluss: Vorsicht ist an dieser Stelle kein Wettbewerbsnachteil.
Ein Fehler, der zur Blaupause wurde
Bei uns bei Versuro gab es einen Fehler bei der automatisierten Datenzuordnung. Er wurde bemerkt, an die zuständige Stelle gemeldet, dokumentiert, der Prozess wurde angepasst. Klingt banal. Ist es aber nicht, denn genau dieser Kreislauf, Fehler erkennen, melden, dokumentieren, Prozess anpassen, ist im Kern das, was der AI Act von Betreibern als Nachweis erwartet.
Das ist kein neues Bürokratiemonster. Das ist gelebte Fehlerkultur mit Dokumentation. Wer heute schon sauber mit Fehlern umgeht, ist näher an der Compliance, als er denkt.
Was bis zum 2. August 2026 zu schaffen ist
Schritt 1: KI-Inventar (ein halber Tag): Eine einfache Liste reicht zum Einstieg. Drei Spalten: Welches Tool nutzt KI? Wer hat es geprüft? Was passiert im Fehlerfall? Frag beim Ausfüllen ruhig direkt bei deinen Anbietern nach, ob und wo KI im Produkt steckt.
Schritt 2: Offenlegung prüfen (ein Tag): Geh alle Kundenkontaktpunkte durch. Wo interagiert ein Kunde mit KI, ohne es zu wissen? Chatbot, Telefonannahme, automatisierte Mails. Ergänze dort einen Hinweis. Ein Satz genügt, es braucht keine Rechtsabteilung.
Schritt 3: Schulung dokumentieren (läuft eigentlich schon seit Februar 2025): Kein Alibi-Webinar. Eine kurze, dokumentierte Einweisung pro Mitarbeiter: welche KI-Tools nutzen wir, wofür, wo sind die Grenzen, an wen melde ich Fehler. Teilnehmerliste und Datum festhalten, das reicht als Nachweis.
Schritt 4: Fehlerweg definieren (eine Stunde): Leg fest, wer im Büro zuständig ist, wenn eine KI-gestützte Automatisierung falsch zuordnet oder falsch antwortet. Ein Name, ein Ablageort für die Doku, fertig.
Fazit
Alle vier Schritte zusammen sind kein Projekt, sondern eine Arbeitswoche nebenher.
Wer sie erledigt hat, ist für den August 2026 vorbereitet und hat nebenbei die Basis für die Hochrisiko-Fristen 2027 und 2028 gelegt.
Verschoben ist nicht abgesagt. Und die Teile, die nicht verschoben wurden, treffen genau die Stellen, an denen du im Alltag mit deinen Kunden sprichst. Fang jetzt an, dann ist der 2. August 2026 ein Datum wie jedes andere.
Und falls du wissen willst, wo bei euch im Büro KI tatsächlich schon mitentscheidet, meld dich einfach. Genau darüber sprechen wir gerne.
Titelbild © Johann Gräbner