Viele Polizistinnen und Polizisten verlassen sich darauf, dass der Dienstherr im Fall der Fälle schon „für sie sorgt“. Und ja – als Beamter bist du grundsätzlich besser gestellt als ein normaler Arbeitnehmer. Aber: Wie viel du bekommst, hängt stark davon ab, wie lange du schon dabei bist – und unter welchem Status du dienst.
Beamter auf Widerruf (BaW)
Das ist die erste Stufe in der Beamtenlaufbahn – meist während der Ausbildung oder im Studium. Der Dienstherr kann das Beamtenverhältnis jederzeit widerrufen – bei Krankheit, mangelnder Eignung oder schlechten Leistungen.
In dieser Phase hast du keine Versorgungsansprüche. Bei Krankheit oder einem Freizeitunfall sieht es richtig schlecht aus. Nur bei einem anerkannten Dienstunfall kannst du mit etwas Unterstützung rechnen – und selbst dann ist der sogenannte Unterhaltsbeitrag eher ein „Kann“, kein Anspruch.
Was im besten Fall möglich ist:
- Bei voller Erwerbsunfähigkeit: 66,67 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge, mindestens aber rund 2.000 Euro brutto (Endstufe A4).
- Bei teilweiser Einschränkung: anteilige Leistung.
- Bei Entlassung: Rückwirkende gesetzliche Rentenversicherung – aber meist ohne Wartezeiterfüllung, also ohne Leistung.
- Ausnahme: Wer das erste Ausbildungsjahr hinter sich hat, kann ggf. die volle Erwerbsminderungsrente bekommen.
Wirst du ohne DU-Absicherung entlassen, stehst du im schlimmsten Fall mit nichts da. Und genau deshalb ist in dieser Phase eine DU-Versicherung besonders wichtig.
Beamter auf Probe (BaP)
Nach Abschluss der Ausbildung wirst du Beamter auf Probe – für 2 oder 3 Jahre, je nach Bundesland. Hier prüft der Dienstherr, ob du dauerhaft geeignet bist. Auch in dieser Phase kannst du ohne Ansprüche entlassen werden. Bei Krankheit oder einer Dienstunfähigkeit gibt es keinen automatischen Anspruch auf Versorgung. § 15 BeamtVG ermöglicht einen Unterhaltsbeitrag – aber nur auf Antrag und ohne Rechtsanspruch.
Nur bei einem Dienstunfall greifen echte Versorgungsregelungen – mit mindestens 66,67 % Ruhegehalt. Auch hier ist zu beachten: Nur selten anerkannt, und ohne Nachweis gehst du leer aus. Wirst du entlassen, wirst du rückwirkend gesetzlich rentenversichert – aber auch hier fehlt in der Regel die Wartezeit für die Erwerbsminderungsrente.
Klartext: Ohne anerkannten Dienstunfall gibt es meist keine Leistung. Eine DU-Versicherung kann hier den entscheidenden Unterschied machen.
Beamter auf Lebenszeit (BaL)
Wer die Probezeit übersteht, wird Beamter auf Lebenszeit. Jetzt gibt es echte Pensionsansprüche – allerdings nicht sofort in voller Höhe.
Wichtig: Die Mindestversorgung bekommst du erst nach 5–6 ruhegehaltsfähigen Jahren (je nach Bundesland).
- Diese liegt meist bei etwa 1.800 € brutto monatlich – unabhängig von der Besoldungsgruppe.
- Der Höchstsatz von 71,75 % wird erst nach 40 Jahren erreicht.
- Es zählen nur ruhegehaltfähige Zeiten – z. B. aktiver Dienst, Studium, Zurechnungszeit bei DU. Lücken, Elternzeit oder Nebenjobs zählen nicht.
- Du bekommst deine volle Besoldung bis zur Versetzung in den Ruhestand. Ab dann gilt das Ruhegehalt.
Bei Dienstunfällen gelten Sonderregelungen:
- Unfallruhegehalt: mindestens 66,67 %, oft 75 % (Endstufe A4).
- Qualifizierter Dienstunfall: bis zu 80 % der Besoldung einer höheren Besoldungsgruppe (§ 37 BeamtVG).
Achtung: Psychische Erkrankungen oder schleichende körperliche Beschwerden werden selten als Dienstunfall anerkannt.
Was bleibt im Ernstfall übrig?
Beispiel: Polizeibeamter, 45 Jahre alt, Besoldung A9, Eintritt mit 25 Jahren.
- Anrechenbare Studienzeit: 3 Jahre
- Dienstzeit: 17 Jahre
- Zurechnungszeit: 11,33 Jahre (2/3 der Restdienstzeit bis Pension)
→ Gesamt: ca. 31,33 Jahre → Ruhegehaltssatz: 31,33 × 1,79375 % = ca. 56,20 %
Das klingt gut – zeigt aber dass du trotzdem eine Lücke haben wirst! Klar der Staat sorgt für dich, viel besser als in der freien Wirtschaft, aber der Mythos dass ich deshalb nix mehr brauche ist damit widerlegt, und der Ruhegehaltsatz bezieht sich nur auf ruhegehaltfähige Anteile – nicht auf das volle Bruttogehalt.
Was bedeutet das konkret?
- Als BaW brauchst du die DU-Versicherung am dringendsten – weil sonst gar nichts bleibt.
- Als BaP solltest du auf Höhe und Umfang achten – auch hier kriegst du in der Regel nichts, aber du verdienst schon deutlich mehr als ein Anwärter.
- Als BaL hast du eine gewisse Grundabsicherung – ob sie reicht, hängt von deinem Lebensstandard ab.
Wenn du schon früh vorsorgst, hast du im Ernstfall mehr Spielraum – auch für Umschulung, Ausbildung oder neue Wege außerhalb des Polizeidienstes.
Ich empfehle dir: Rechne einmal durch, was dir zusteht – und dann, was du wirklich brauchst. Wenn du willst, zeige ich dir, wie das geht – verständlich, konkret und auf deine Situation zugeschnitten.
Titelbild: © Tobias Rieken
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