Zum Inhalt springen
  • Themen
    • Prozesse
    • Beratung
    • Spezialisierung
    • Unternehmertum
    • Alle Beiträge
  • Skills
    • Mental Hacks
  • Menschen
    • Autoren
    • Content mit Kopf
  • Unser Why
    • Die Crew
  • Kontakt
maklerblog
Facebook Instagram Linkedin Paper-plane

Die Beihilfelücke schließen: Warum ein hochwertiger Beihilfeergänzungstarif für Beamte unverzichtbar ist

  • Beratung
  • Frank Bender

Inhaltsverzeichnis für diesen Beitrag

No audio source provided.

Beamte genießen mit ihrer Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung vermeintlich einen erstklassigen Gesundheitsschutz. Ob mit 50 % Beihilfeanspruch für aktive Beamte oder 70 % für Versorgungsempfänger und Beamte mit mehreren Kindern – auf dem Papier scheint die Versorgung lückenlos. Die Realität offenbart jedoch ein anderes Bild: Zahlreiche Beamte sind trotz vermeintlicher Vollversicherung faktisch unterversichert und werden mit dieser unangenehmen Wahrheit oft erst im Leistungsfall konfrontiert – wenn plötzlich hohe Eigenanteile zu tragen sind.

Dieser Beitrag untersucht die versteckten Lücken im Beihilfesystem und erläutert, warum ein durchdachter Beihilfeergänzungstarif nicht als optionale Zusatzleistung, sondern als essenzieller Bestandteil einer umfassenden Gesundheitsvorsorge für Beamte betrachtet werden sollte.

Die Beihilfe: Verschiedene Sätze, ähnliche Probleme

Das Beihilfesystem bietet je nach persönlicher Situation unterschiedliche Erstattungssätze:

  • 50 % für aktive Beamte ohne Kinder
  • 70 % für Beamte mit mindestens zwei Kindern
  • 70 % für Versorgungsempfänger (Pensionäre)
  • 70 % für Ehepartner von Beamten (einkommensabhängig)
  • 80 % für Kinder von Beamten

Diese Beihilfesätze suggerieren eine großzügige Absicherung – besonders in Kombination mit einer privaten Restkostenversicherung, die theoretisch die verbleibenden 50 % bzw. 30 % abdeckt. Doch in der Praxis wirken zahlreiche Einschränkungen, Höchstbeträge und Ausschlüsse, die die tatsächliche Erstattung deutlich unter den angenommenen Wert drücken können – sowohl bei 50 % als auch bei 70 % Beihilfeanspruch.

Die unterschätzten Versorgungslücken in der Beihilfe

Zahnversorgung: Kostspielige Überraschungen

Der zahnmedizinische Bereich offenbart besonders deutliche Erstattungslücken. Bei zahntechnischen Leistungen und Materialkosten für Zahnersatz sind grundsätzlich nur 60 % der Gesamtkosten beihilfefähig. Das bedeutet:

  • Bei 70 % Beihilfeanspruch werden effektiv nur 42 % (70 % von 60 %) dieser Kosten durch die Beihilfe erstattet
  • Bei 50 % Beihilfeanspruch reduziert sich dieser Wert auf lediglich 30 % (50 % von 60 %)

Für Beamte auf Widerruf ist die Lage noch kritischer: Während des Vorbereitungsdienstes sind prothetische Leistungen, Inlays, Zahnkronen und implantologische Leistungen generell nicht beihilfefähig – unabhängig vom individuellen Beihilfesatz.

Hilfsmittel: Wenn Höchstbeträge die Realität verfehlen

Beihilfevorschriften setzen strikte Höchstgrenzen, die selten den tatsächlichen Marktpreisen für hochwertige Produkte entsprechen:

  • Hörgeräte: max. 1.500 Euro je Ohr
  • Sehhilfen: stark begrenzte Erstattungshöchstgrenzen
  • Perücken: bis zu 1.200 Euro (für Erwachsene)
  • Orthopädische Einlagen: häufig unterhalb marktüblicher Kosten

Diese Grenzen gelten unabhängig vom Beihilfesatz – Beamte mit 50 % Beihilfe sind hier besonders stark betroffen.

Psychotherapie: Hürden jenseits der finanziellen Erstattung

Psychotherapeutische Leistungen sind antragsgebunden: Nach maximal fünf Probesitzungen muss ein Antrag auf weitere Behandlung gestellt werden. Diese bürokratischen Hürden können die Therapie verzögern – besonders in akuten Fällen.

Rechenbeispiele: Die finanzielle Realität hinter der Theorie

Beispiel 1: Zahnersatzbehandlung

1.1 - 70 % Beihilfe

Gesamtkosten: 3.600 € (zwei Inlays, zwei Goldkronen)

  • Theoretische Erstattung: 2.520 € (Beihilfe) + 1.080 € (PKV) = 0 € Eigenanteil
  • Tatsächliche Erstattung: 1.512 € (Beihilfe) + 1.080 € (PKV) → 1.008 € Eigenanteil

1.2 – 50 % Beihilfe

  • Theoretisch: 1.800 € + 1.800 € = 0 €
  • Tatsächlich: 1.080 € (Beihilfe) + 1.800 € (PKV) → 720 € Eigenanteil

Beispiel 2: Hörgeräteversorgung

2.2 – 70 % Beihilfe

Kosten: 5.000 € (2 × 2.500 €)

  • Beihilfe: gedeckelt auf 3.000 €
  • PKV: 1.500 €
  • Eigenanteil: 500 €

2.2 – 50 % Beihilfe

  • Beihilfe: 3.000 €
  • PKV: 2.500 €
  • Eigenanteil: 0 €

Beispiel 3: Krankenhaus mit Wahlleistungen

3.1 – 70 % Beihilfe

10 Tage, 150 €/Tag Einzelzimmer + 2.000 € Chefarzt → Gesamtkosten: 4.500 €

  • Anerkennung durch Beihilfe: 40 % → 1.800 €
  • PKV: 1.350 €
  • Eigenanteil: 1.350 €

3.2 – 50 % Beihilfe

  • Beihilfe: 1.800 €
  • PKV: 2.250 €
  • Eigenanteil: 450 €

Beispiel 4: Gleitsichtbrille

4.1 – 70 % Beihilfe

Kosten: 1.200 €

  • Beihilfe (max. 150 €): 105 €
  • PKV: 360 €
  • Eigenanteil: 735 €

4.2 – 50 % Beihilfe

  • Beihilfe (max. 150 €): 75 €
  • PKV: 600 €
  • Eigenanteil: 525 €

Die Lösung: Ein leistungsstarker Beihilfeergänzungstarif

Ein durchdachter Ergänzungstarif schließt die dargestellten Lücken zuverlässig und sollte folgende Leistungen abdecken:

  1. Zahnversorgung
    • Vollständige Erstattung hochwertiger Zahnbehandlungen
    • Ausgleich von Differenzen zur Beihilfefähigkeit
  2. Hilfsmittelversorgung
    • Übernahme über die Beihilfehöchstbeträge hinaus
    • Kein Eigenanteil bei Hörgeräten oder Sehhilfen
  3. Stationäre Wahlleistungen
    • Chefarztbehandlung und Ein-/Zweibettzimmer
  4. Zusätzliche Leistungen
    • Kurtagegeld, Auslandskrankenversicherung, Heilpraktikerleistungen

Kostenvergleich: Mit oder ohne Ergänzungstarif

Ohne Ergänzungstarif – 70 % Beihilfe:
Gesamter Eigenanteil: 3.593 €

Ohne Ergänzungstarif – 50 % Beihilfe:
Gesamter Eigenanteil: 1.695 €

Mit Ergänzungstarif:
Eigenanteil in allen Fällen: 0 €

Kosten: 10–60 € monatlich → bereits bei einer größeren Behandlung wirtschaftlich sinnvoll.

Besondere Relevanz für Beamte mit 50 % Beihilfeanspruch

  1. Höhere PKV-Grundbeiträge
    → da 50 % der Kosten privat abzusichern sind
  2. Eigenanteile: absolut gesehen oft geringer – aber spürbar
    → PKV übernimmt mehr, aber Restlast bleibt
  3. Höchstbeträge unabhängig vom Beihilfesatz
    → Ergänzungstarif besonders wichtig bei 50 %
  4. Langfristige Perspektive
    → Frühzeitiger Abschluss sichert niedrige Beiträge auch im Ruhestand

Kein Luxus – sondern notwendige Absicherung

Die Analyse zeigt klar: Die Kombination aus Beihilfe und PKV bietet keinen lückenlosen Schutz. Ein hochwertiger Beihilfeergänzungstarif ist unverzichtbar, um finanzielle Belastungen zu vermeiden – sowohl für Beamte mit 50 % als auch mit 70 % Beihilfeanspruch.

Empfehlung: Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz kritisch und gleichen Sie Versorgungslücken gezielt durch einen leistungsfähigen Ergänzungstarif aus. Besonders junge Beamte profitieren doppelt: von günstigen Beiträgen und lückenlosem Schutz – auch bei späteren gesundheitlichen Einschränkungen.

Denn am Ende zählt eines: Die Sicherheit, im Ernstfall auf bestmögliche Versorgung zurückgreifen zu können – ohne finanzielle Sorgen.

Ein guter Ergänzungstarif kann viele finanzielle Lücken schließen – aber wie sieht es bei besonders kostenintensiven Gesundheitsleistungen wie Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen aus? Welche Leistungen deckt die Beihilfe hier wirklich ab, und wo entstehen versteckte Kostenfallen?
Diese Fragen werden im nächsten Beitrag geklärt, der sich ausführlich mit der Absicherung von Kur- und Reha-Leistungen für Beamte in der PKV beschäftigt.

Titelbild: © Frank Bender

Mehr zum Thema

Beamte umfassend beraten

  • Frank Bender

Anwartschaft oder Optionstarif?

  • Frank Bender

Die unverzichtbare Absicherung von Kur- und Rehabilitationsleistungen für Beamte in der PKV

  • Frank Bender

Das Hamburger Modell: Ein kritischer Blick: Wie die Pauschale Beihilfe das System umkrempelt

  • Frank Bender

Kinder in der PKV für Beamte mitversichern

  • Frank Bender
Loading...
Autor
Portrait von Frank Bender Experte für Beamtenvorsorge und Lehrerabsicherung

Frank Bender

Frank Bender, Gründer von „Beamtenvorsorge mit Kopf“, ist seit 2015 auf Beamtenversicherungen spezialisiert und betreut mit seinem deutschlandweiten Kompetenznetzwerk über 1.000 zufriedene Kunden.
  • +49 (0)9823 68 190 11
  • Nachricht schreiben
  • Termin vereinbaren
Mehr über Frank Bender
Loading...
Loading...
Dieser Beitrag ist kuratiert von

BarmeniaGothaer Gruppe

Die BarmeniaGothaer Gruppe vereint zwei starke Marken mit gemeinsamen Werten: Verlässlichkeit, Partnerschaft und Serviceorientierung. Für Makler und Vermittler entsteht daraus ein moderner Versicherer mit breiter Produktpalette, digitaler Stärke und persönlicher Betreuung – vereint unter dem Anspruch, gemeinsam mehr zu erreichen.
Ihr Ansprechpartner

Georg Birkenstock

Leiter Key-Account-Management Makler Makler- und Kooperationsvertrieb
  • Nachricht schreiben
Weiterführende Links
  • Barmenia Maklerservice
  • Gothaer Partnerportal
  • Absicherung für Profisportler
  • Absicherung für Beamte
Hinweis des Kurators

Kommentare & Diskussion

Der Maklerblog lebt von Teilen und Gemeinschaft, vom offenen Austausch und durch den Dialog auf Augenhöhe. Denn nur so können unsere Inhalte auch laufend immer besser werden. Du hast Anregungen, Ergänzungen – oder gern auch Kritik zu diesem Beitrag? Dann schreib sie gern hier in die Kommentare. Nach kurzer Prüfung durch unsere Redaktion und den Autor / die Autorin geht Dein Kommentar online. Lieben Dank schon jetzt für Deinen Beitrag.

0 Kommentare
Ältester
Neuester Meistbewertet
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag

Der Maklerblog ist das erste Fachmedium der Versicherungs- und Finanzwirtschaft, das von der Community für die Community gestaltet wird. Mit praxisnahen Inhalten auf den Punkt gebracht und in verständlicher Sprache bietet der Blog wertvolle Einblicke für Fachleute.

Das Autorenteam, die InsurPunks, besteht aus Branchenexperten, Maklern und Insidern, die ihr Wissen solidarisch und gemeinschaftlich teilen – denn nur gemeinsam wird die Branche stärker und zukunftsfähiger.

Ein Projekt von:

NewFinance Mediengesellschaft mbH
Planegger Straße 9a, 81241 München

redaktion@newfinance.de
www.newfinance.de

Socials
Facebook Instagram Linkedin
© 2025 NewFinance Mediengesellschaft mbH
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Einstellungen
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Einstellungen
CloseMenu

Am Ball bleiben ...

mit unseren Maklerblog Insider-News:
DSGVO-Erklärung

Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte auch die AGB und Datenschutzbestimmungen.

Vielen Dank für Ihre Anmeldung!

Wir haben Ihnen auch schon die erste E-Mail geschickt und bitten Sie, Ihre E-Mail-Adresse über den Aktivierungslink zu bestätigen.
Newsletter abonnieren
wpDiscuz