Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört für viele Kundinnen und Kunden zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt – entsprechend hoch ist die Verantwortung für uns als Makler, hier vorausschauend zu beraten. Eine solide BU-Absicherung lebt nicht nur vom Erstabschluss, sondern vor allem von der Möglichkeit, den Schutz an veränderte Lebensumstände und steigende finanzielle Anforderungen anzupassen.
Als Makler sollten wir daher zwei zentrale Mechanismen im Blick haben: die Nachversicherungsgarantie und die Dynamikoptionen. Beide ermöglichen unseren Kunden, ihre Rente im Ernstfall an den tatsächlichen Bedarf anzupassen – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Gerade in der heutigen Zeit, in der Karriereverläufe und Lebensmodelle vielfältiger werden, ist Flexibilität ein Muss.
Welche Option für welchen Kunden?
Die richtige Lösung hängt immer vom Einzelfall ab. Berufseinsteiger oder junge Arbeitnehmer profitieren oft von einer Beitragsdynamik, die die Rente automatisch mitwachsen lässt. Wer dagegen mit großen Lebensveränderungen rechnet – z. B. Familienzuwachs, Immobilienkauf oder Wechsel in die Selbstständigkeit – ist mit einer Nachversicherungsgarantie gut beraten. Für Selbstständige oder Akademiker mit unsicherem Einkommen kann auch die Kombination beider Instrumente sinnvoll sein. Unsere Aufgabe als Makler ist es, diese Optionen verständlich zu erklären – und ihre Grenzen realistisch einzuordnen.
Inflation als unterschätzter Risikofaktor
Ein gleichbleibender Rentenbetrag bedeutet real gesehen ein sinkendes Einkommen. Bei einer angenommenen Inflation von drei Prozent verliert eine heutige BU-Rente von 1.800 Euro in zehn Jahren rund 25 Prozent ihrer Kaufkraft. Das kann gerade bei langen Leistungsdauern zum Problem werden. Hier zeigt sich, wie wichtig dynamische Lösungen sind – und wie entscheidend unsere Aufklärung im Beratungsgespräch.
Nachversicherungsgarantie gezielt nutzen
Die Nachversicherungsgarantie ist ein wertvolles Instrument, das viele Tarife bieten – doch nicht jeder Kunde kennt die Möglichkeiten. Umso wichtiger ist es, im Gespräch auf die Anlässe hinzuweisen, bei denen eine Erhöhung möglich ist:
- Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes
- Erwerb oder Bau einer Immobilie
- Gehaltssteigerung, beruflicher Aufstieg oder Selbstständigkeit
- Studium oder Ausbildungsabschluss
Einige Versicherer erlauben sogar vertraglich definierte Erhöhungen, unabhängig von konkreten Ereignissen – etwa in den ersten fünf Vertragsjahren oder einmalig nach fünf oder zehn Jahren Vertragsdauer. Als Makler sollten wir wissen, welche Anbieter hier besonders flexibel sind – und welche Limits gelten.
Tarifvergleich lohnt sich – Unterschiede sind enorm
Je nach Versicherer sind die Nachversicherungsoptionen sehr unterschiedlich ausgestaltet. Einige ermöglichen Erhöhungen sogar über 6.000 Euro Monatsrente hinaus, andere begrenzen bereits bei 2.500 Euro. Auch der maximal zulässige Erhöhungssatz pro Anlass und die Dauer der Nachversicherbarkeit variieren stark. Hier ist unsere Beratung gefragt: Wer nur auf den Anfangsbeitrag schaut, übersieht unter Umständen wichtige Leistungsunterschiede.
Zwei Verträge für mehr Spielraum
Gerade bei jungen Akademikern oder Gutverdienern kann es sinnvoll sein, den BU-Schutz auf zwei Gesellschaften aufzuteilen. So lassen sich Erhöhungsoptionen parallel nutzen – ohne an die Grenzen eines einzelnen Tarifs zu stoßen. Das Beispiel:
- Vertrag A mit 1.250 Euro BU-Rente, steigerbar auf 3.000 Euro
- Vertrag B mit 750 Euro, steigerbar auf 4.000 Euro
Ergebnis: bis zu 7.000 Euro ohne neue Gesundheitsprüfung – ein klarer Mehrwert, den wir aktiv gestalten können.
Fristen, Altersgrenzen und Nachweispflichten
In der Praxis sehen wir immer wieder, dass Nachversicherungen an Formfehlern scheitern. Deshalb lohnt es sich, auf folgende Punkte hinzuweisen:
- Altersgrenze für Nachversicherung (oft 50 oder 55 Jahre)
- Zeitfenster nach dem Ereignis (meist 3–6 Monate)
- Einkommensnachweis, wenn Erhöhung beantragt wird
Besonders wichtig: Auch bei Erhöhungen ohne Gesundheitsprüfung kann eine Risikoprüfung stattfinden – etwa bei gefährlichen Hobbys oder geändertem Beruf. Nur wenige Anbieter verzichten komplett auf beides. Diese Details entscheiden darüber, wie verlässlich eine BU-Strategie funktioniert.
Beitragsdynamik: Bequem, aber nicht ohne Fallstricke
Die Beitragsdynamik ist ein wertvolles Werkzeug – besonders für Kunden, die nicht regelmäßig über ihre Absicherung nachdenken. Doch auch hier gilt: Wer die jährliche Erhöhung mehrfach ablehnt (meist zweimal), verliert den Anspruch dauerhaft. Moderne Bedingungswerke sehen allerdings vor, dass auch mehr als zweimal am Stück abgelehnt werden kann. Diesen Punkt sollten wir transparent ansprechen und gemeinsam mit dem Kunden prüfen, ob er zur Lebensplanung passt.
Leistungsdynamik: Schutz im Leistungsfall
Die Leistungsdynamik ist das Gegenstück zur Beitragsdynamik – sie greift erst, wenn der Leistungsfall eintritt. Dann steigt die BU-Rente jährlich um den vereinbarten Satz – unabhängig von Überschüssen. Das schützt die Kaufkraft langfristig. Wichtig: Nur wenn die Dynamik vertraglich vereinbart ist, besteht ein Rechtsanspruch. Überschüsse allein reichen nicht aus.
Gesundheitsprüfung und Risikoprüfung – ein wichtiger Unterschied
Ein Punkt, der in der Praxis oft unterschätzt wird, ist die Unterscheidung zwischen Gesundheitsprüfung und Risikoprüfung. Viele Tarife werben damit, dass bei Nachversicherungen keine Gesundheitsprüfung mehr erforderlich ist. Das bedeutet: Der aktuelle Gesundheitszustand des Kunden wird nicht erneut hinterfragt – bereits eingetretene Krankheiten spielen also keine Rolle mehr. Anders sieht es bei der Risikoprüfung aus. Hier prüfen manche Versicherer zusätzlich Beruf, Freizeitverhalten, Raucherstatus oder auch Gewicht und Größe. Wird z. B. ein risikobehaftetes Hobby wie Klettern oder Tauchen erst nach Vertragsabschluss begonnen, kann dies bei der Nachversicherung zu einem Risikozuschlag oder sogar zur Ablehnung führen – sofern der Tarif keine explizite Freistellung von der Risikoprüfung vorsieht. Für uns als Makler ist es daher essenziell, im Gespräch auf diesen Unterschied hinzuweisen – und möglichst Tarife auszuwählen, die auf beide Prüfungen verzichten.
Tarifdetails kennen – und kommunizieren
Nicht jeder Tarif erlaubt unbegrenzte Erhöhungen oder kombiniert Dynamik mit anderen Leistungen. Einige schließen die Dynamik bei befristeter BU aus, andere begrenzen den Zeitraum oder erlauben keine Kombination mit bestimmten Bausteinen. Als Makler sollten wir diese Unterschiede kennen und im Kundengespräch aktiv ansprechen.
Fazit
Nachversicherungsgarantie und Dynamikoptionen gehören zu den wichtigsten Stellschrauben in der BU-Beratung. Wer sie gezielt einsetzt, kann den Versicherungsschutz seiner Kunden langfristig sichern – selbst bei steigenden Einkommen oder Lebensveränderungen. Entscheidend ist, die Mechanismen zu verstehen, Tarife sorgfältig zu vergleichen und im Kundengespräch frühzeitig die Weichen zu stellen. Gute Beratung zeigt sich nicht im Abschluss, sondern in der Anpassbarkeit über Jahrzehnte hinweg.
Beitragsbild: © AnnaStills / stock.adobe.com
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