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„Es gibt die Guten, es gibt das Mittelfeld und es gibt die Ausreißer“

In Folge 1 sprechen Roland Aue (Nürnberger) und Guido Babinsky (CORLEOS) über Erstmeldungen und darüber, warum sich Versicherer bei der Leistungsfallregulierung so unterschiedlich schlagen.

  • 30. Juli 2026
  • Dr. Rainer Demski
  • Guido Babinsky

Inhaltsverzeichnis für diesen Beitrag

Leistungsfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung gehören zu den komplexesten und sensibelsten Momenten im Alltag von Vermittlerinnen und Vermittlern. In der ersten Folge der Videoreihe „One on One“ sprechen Roland Aue, Fachexperte für Berufsunfähigkeit bei der Nürnberger Lebensversicherung AG, und Guido Babinsky, Versicherungsberater und Geschäftsführer der CORLEOS GmbH, darüber, worauf es bei der Erstmeldung im BU-Leistungsfall ankommt. Moderiert wird der Talk von Dr. Rainer Demski, Maklerblog-Chefredakteur und bewusst neutraler Dritter in der Runde.

Mit CORLEOS begleiten Guido Babinsky und sein Team Leistungs- und Schadenfälle in der Versicherungswelt, mit einer Erfolgsquote von über 90 Prozent. Er ist zudem Gesellschafter und Geschäftsführer der basucon GmbH, mit der er bundesweit rund 250 kleine und mittelständische Unternehmen im Bereich externer Datenschutz betreut. Der Diplom-Kaufmann ist zugelassener Versicherungsberater, zertifizierter Datenschutzbeauftragter und war zuvor unter anderem als Immobilienmakler und Finanzierer tätig. Eigene Krankheitsfälle 2009 und 2012 gaben den Anstoß zur Gründung seiner beiden Unternehmen. Roland Aue vertritt im Format bewusst die Gegenposition als Fachexperte auf Versicherungsseite: hier die Sicht des Versicherers, dort die des unabhängigen Beraters.

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Wenn Fachlichkeit auf den Fragebogen trifft

Den Auftakt macht die Frage, die am Anfang jedes Leistungsfalls steht: Wie zufrieden sind beide Seiten mit den Erstmeldungen, die sie erreichen? Roland Aue macht deutlich, dass die Nürnberger mit der Qualität rücklaufender Kundenfragebögen im Schnitt zufrieden ist, sieht aber einen klaren Unterschied, wenn eine Versicherungsberaterin oder ein Versicherungsberater mit seiner Fachlichkeit an der Erstellung beteiligt ist. Dann sei die Qualität, so Aue, „mindestens eine, wenn nicht sogar zwei Stufen besser“. Die Nürnberger bietet außerdem kostenfreie Vor-Ort-Unterstützung durch unabhängige Dienstleister an, die Kundinnen und Kunden beim Ausfüllen des Fragebogens begleiten.

Guido Babinsky widerspricht an einer Stelle deutlich: Aus seiner Praxis erlebt er häufig, dass Kundinnen und Kunden dem Versicherer misstrauen, wenn dieser sich direkt meldet. Ein Effekt, der auch durch Social Media befeuert wird. Viele wünschen sich lieber eine neutrale Instanz, sei es die eigene Maklerin oder der eigene Makler oder eine unabhängige Versicherungsberaterin beziehungsweise ein unabhängiger Versicherungsberater.

Am Ende der Folge zieht Babinsky ein Fazit zur Versichererlandschaft insgesamt: Er teilt die Häuser in drei Kategorien ein, „es gibt die Guten, es gibt das Mittelfeld und es gibt die Ausreißer“, wo Unterlagen mehrfach nachgefordert werden, ohne dass das für ihn nachvollziehbar ist. Beide sind sich aber einig, dass eine fundierte, fachlich begleitete Tätigkeitsschilderung die Qualität und damit die Bearbeitungsgeschwindigkeit erheblich verbessert.

Hier gehts zur nächsten Folge: „Nehmt euch einen Fachmann an die Hand“.

Titelbild © NewFinance

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Häufige Fragen

Wie können Maklerinnen und Makler einen BU-Leistungsfall professionell begleiten?

Maklerinnen und Makler sollten frühzeitig klären, welche Unterlagen benötigt werden, wie das berufliche Tätigkeitsbild vor Eintritt der Berufsunfähigkeit aussah und welche gesundheitlichen Einschränkungen konkret bestehen. Eine strukturierte Vorbereitung reduziert Rückfragen und erleichtert dem Versicherer die fachliche Prüfung.

Warum ist die Tätigkeitsbeschreibung im BU-Leistungsantrag so wichtig?

Die Leistungspflicht hängt wesentlich davon ab, in welchem Umfang die versicherte Person ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit noch verrichten kann. Eine präzise Tätigkeitsbeschreibung muss deshalb Arbeitsabläufe, zeitliche Anteile, körperliche und geistige Anforderungen sowie konkrete Einschränkungen nachvollziehbar darstellen.

Wann ist bei einem BU-Leistungsfall externe Unterstützung sinnvoll?

Externe Unterstützung kann sinnvoll sein, wenn der Sachverhalt medizinisch oder beruflich komplex ist, Unterlagen wiederholt nachgefordert werden oder Unsicherheit bei der Beantwortung des Leistungsfragebogens besteht. Maklerinnen und Makler sollten dabei klar zwischen ihrer eigenen Begleitung und einer erlaubnispflichtigen rechtlichen oder versicherungsberatenden Tätigkeit unterscheiden.

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Autor
Portrait von Dr Rainer Demski Herausgeber des Maklerblogs und Mitbegründer von NewFinance

Dr. Rainer Demski

Vom Provinzjournalisten und gescheiterten Musiker (respektive Astrophysiker) zum Medienunternehmer in der Finanzwirtschaft. Ihr wollt die ganze Geschichte? Mehr auf meinem Autorenprofil :-)
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Guido Babinsky

Mit basucon betreut Guido Babinsky rund 250 Unternehmen im externen Datenschutz, während CORLEOS sich auf die erfolgreiche Begleitung von Leistungs- und Schadenfällen in der Versicherungswelt spezialisiert – kompetent, erfahren und mit klarer Haltung.
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