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„Wie soll ich es beweisen?“

In Folge 5 sprechen Roland Aue und Guido Babinsky über drei reale Praxisfälle, von schwerer Depression bis Post-COVID.

  • 22. Juni 2026
  • Dr. Rainer Demski
  • Guido Babinsky

Inhaltsverzeichnis für diesen Beitrag

Letzte Folge der Videoreihe „One on One“ mit Roland Aue (Nürnberger Lebensversicherung AG) und Guido Babinsky (CORLEOS GmbH), moderiert von Dr. Rainer Demski: Zum Abschluss wird es besonders greifbar. Anhand von drei realen Leistungsfällen zeigen beide, wie unterschiedlich Wege zur Anerkennung aussehen können.

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Wenn Webmeetings zum Kraftakt werden

Im ersten Fall, einer schweren psychischen Erkrankung, schildert Guido Babinsky, wie herausfordernd allein die Kommunikation mit dem Mandanten war:

„Der Mandant war in der Tat wirklich gesundheitlich so beeinträchtigt, dass teilweise Telefontermine und auch Webmeetings abgebrochen werden mussten.“

Weil objektivierbare Unterlagen fehlten, stellte sich für Babinsky die zentrale Frage: „Wie soll ich es beweisen?“, schließlich liegt die Beweispflicht bei der Kundin oder dem Kunden. Die Nürnberger leistete dem Mandanten daraufhin aus Kulanz eine Überbrückungszahlung, bis ein Gutachten die Berufsunfähigkeit bestätigte.

Im zweiten Fall, einer mittelgradigen depressiven Episode, führte eine besonders umfangreiche und sorgfältig aufbereitete medizinische Dokumentation dazu, dass gar kein Gutachten nötig war und die Leistung sogar rückwirkend über das Antragsdatum hinaus anerkannt wurde.

Der dritte Fall dreht sich um Post-COVID, eine noch junge, schwer objektivierbare Erkrankung. Guido Babinsky beschreibt die enge, teils zweimal wöchentliche Betreuung der Mandantin über einen langen Weg der Ausschlussdiagnostik, bis ein Schmerztherapeut entscheidende Hinweise lieferte. Roland Aue erläutert dazu ein neues gutachterliches Vorgehen der Nürnberger: eine Untersuchung an zwei aufeinanderfolgenden Tagen, um Schwankungen der Leistungsfähigkeit objektiv sichtbar zu machen.

Zum Abschluss gibt es noch eine humorvolle, aber ernst gemeinte Frage: Was halten die beiden davon, Leistungsanträge mit ChatGPT oder Claude auszufüllen? Beide sind sich einig, dass davon dringend abzuraten ist, weil KI-generierte Antworten im Abgleich mit echten Unterlagen schnell auffallen und den Leistungsfall nur verzögern.

Zwischen Kulanz und Kontrolle

Die fünfteilige Reihe „One on One“ zeigt eindrücklich, wie viel Fachlichkeit, Kommunikation und Kooperation zwischen Versicherer und Versicherungsberatung nötig sind, damit ein Leistungsfall für Kundinnen und Kunden am Ende gut ausgeht, und macht gleichzeitig deutlich, an welchen Stellen die Branche noch Hausaufgaben zu erledigen hat.

Titelbild © NewFinance

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Häufige Fragen

Wer muss eine Berufsunfähigkeit nachweisen?

Grundsätzlich müssen Versicherte darlegen und nachweisen, dass die vertraglichen Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere medizinische Unterlagen, eine genaue Tätigkeitsbeschreibung und nachvollziehbare Angaben zu den konkreten Einschränkungen im Berufsalltag.

Wann ist im BU-Leistungsfall ein Gutachten erforderlich?

Ein Gutachten kann notwendig werden, wenn vorhandene Befunde die gesundheitlichen Einschränkungen nicht ausreichend belegen oder sich die Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit nicht eindeutig einschätzen lassen. Eine vollständige und sorgfältig strukturierte Dokumentation kann dazu beitragen, zusätzliche Begutachtungen zu vermeiden.

Sollten Maklerinnen und Makler KI für BU-Leistungsanträge einsetzen?

KI kann bei der sprachlichen Strukturierung unterstützen, sollte aber keine medizinischen oder beruflichen Angaben erfinden, ergänzen oder pauschal formulieren. Entscheidend ist, dass jede Aussage mit den tatsächlichen Unterlagen und dem individuellen Tätigkeitsbild übereinstimmt. Unstimmigkeiten können Rückfragen auslösen und die Leistungsprüfung verzögern.

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Autor
Portrait von Dr Rainer Demski Herausgeber des Maklerblogs und Mitbegründer von NewFinance

Dr. Rainer Demski

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