Zweite Folge unserer Videoreihe „One on One“ mit Roland Aue (Nürnberger Lebensversicherung AG) und Guido Babinsky (CORLEOS GmbH), moderiert von Dr. Rainer Demski: Diesmal geht es um eine heikle Frage: Überschätzen sich Maklerinnen und Makler manchmal, wenn sie einen BU-Leistungsantrag in Eigenregie bearbeiten?
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Mehr InformationenBU-Leistungsantrag: Quantitativ oder qualitativ berufsunfähig?
Guido Babinsky rät klar dazu, sich auf das eigene Kerngeschäft zu konzentrieren und im Leistungsfall fachliche Unterstützung hinzuzuziehen. Nicht aus mangelndem Respekt vor der Kompetenz der Maklerschaft, sondern weil das Ausfüllen von Leistungsanträgen in der Regel nicht zur Tagesroutine zählt. „Nehmt euch einen Fachmann an die Hand“, lautet sein Appell an die Maklerinnen und Makler.
Als zentrale Fehlerquelle nennt er die Tätigkeitsbeschreibung und erklärt anschaulich den Unterschied zwischen quantitativer und qualitativer Berufsunfähigkeit, etwa am Beispiel eines Unternehmensberaters, der durch eine Flugangst-Diagnose qualitativ berufsunfähig werden kann, obwohl Flugzeiten nur einen kleinen Teil seiner Arbeitszeit ausmachen.
Roland Aue bestätigt aus Versicherersicht: Man merkt sofort, ob eine Maklerin oder ein Makler auf Biometrie spezialisiert ist oder nicht. Der Sensibilisierungsgrad für Gesundheitsfragen und Tätigkeitsprofile unterscheidet sich deutlich zwischen spezialisierten und generalistisch arbeitenden Vermittlerinnen und Vermittlern.
Hier gehts zur nächsten Folge: „Willkommen in den Neunzigern“.
Titelbild © NewFinance