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„Wie, das muss man auch angeben?” 

Wie Einträge aus Jugend und Kindheit die BU-Versicherbarkeit prägen

  • 28. April 2026
  • Juliana Demski
  • Kai Schmied

Inhaltsverzeichnis für diesen Beitrag

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Frühe Diagnosen aus Kindheit und Jugend können die BU-Versicherbarkeit stärker beeinflussen, als viele erwarten. Kai Schmied zeigt, worauf Maklerinnen und Makler bei Gesundheitsangaben, Patientenquittung und Risikovoranfrage achten sollten.

Ein einziger Arztbesuch als Teenager. Eine Diagnose, die die Kundin oder der Kunde nie wirklich wahrgenommen hat. Und Jahre später, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, taucht sie plötzlich wieder auf und verändert alles.

Kai Schmied erlebt solche Fälle regelmäßig. Als Versicherungsmakler und seit Januar 2025 zweiter Geschäftsführer bei finanzteam26 hat er sich auf die BU-Beratung junger Menschen spezialisiert: Schüler, Azubis, Studierende, Berufseinsteiger. Er weiß, wie oft frühe Diagnosen unterschätzt werden, welche Fallstricke die Patientenquittung birgt und warum das W-Schema bei jungen Kunden so wichtig ist. Im Gespräch gibt er konkrete Einblicke aus seinem Beratungsalltag.

Maklerblog-Redaktion: Kai, wie häufig begegnen dir bei jungen Kunden Diagnosen aus Kindheit oder Jugend, die später zum Problem werden? Und wie oft wussten die Kunden selbst nichts davon?

Kai Schmied: Sehr häufig. Das Thema Psyche steht dabei klar an erster Stelle. Meistens kennen die Kunden ihre Diagnose zwar, ordnen sie aber nicht als angabepflichtig ein. Die häufigste Reaktion: „Wie, das muss man auch angeben?“

Dass jemand eine Diagnose gar nicht kennt, passiert seltener, kommt aber vor. Besonders dann, wenn ich empfehle, die Patientenquittung bei der Krankenkasse anzufordern. Dann taucht manchmal eine F-Diagnose auf, von der der Kunde nie etwas gehört hat. Klassisches Beispiel: jemand, der einmal wegen Prüfungsangst zum Arzt gegangen ist und dort schnell eine Diagnose kassiert hat. Ohne es zu wissen.

Maklerblog-Redaktion: Gibt es typische F-Diagnosen im Jugendalter, die versicherungstechnisch unterschätzt werden?

Kai Schmied: ADHS ist die Nummer eins. Ich habe jede Woche zwei bis drei Kunden, bei denen das ein Thema ist. Gleichzeitig wird ADHS in Teilen der sozialen Medien fast wie eine „Modediagnose” behandelt. Das führt dazu, dass viele sich testen lassen, und manche so lange weiter testen, bis irgendwann jemand die Diagnose vergibt.

Was mich daran stört: Wer tatsächlich ADHS hat und wirklich Unterstützung braucht, wird dadurch nicht mehr ernst genommen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie das ist. Mir wurde als Kind selbst eine leichte Form diagnostiziert. Bei mir war es nie ein großes Problem, aber das ist nicht bei jedem so.

Weitere häufige Themen: Prüfungsängste, Todesfälle in der Familie oder Situationen, die eine Pflichtberatung auslösen. Ich hatte eine Kundin, die vor einem Schwangerschaftsabbruch gesetzlich vorgeschrieben zum Psychologen musste. Der hat dabei eine Diagnose vergeben. Das Ergebnis bei der Risikovoranfrage: Einige Versicherer haben abgelehnt oder die Psyche ausgeschlossen. Wegen dieser einen Pflichtberatung.

Maklerblog-Redaktion: Hast du Fälle erlebt, in denen eine vermeintlich leichte oder schnell vergebene F-Diagnose Jahre später massiv zum Problem geworden ist?

Kai Schmied: Ja, gefühlt täglich. Das klassische Muster: Eine Diagnose wie ADHS oder eine depressive Episode wird einmal in die Akte eingetragen. Danach findet keine Behandlung mehr statt. Aber bei jedem weiteren Arztbesuch wird die Diagnose einfach mitgezogen, per copy-paste, ohne dass der Arzt noch einmal darüber gesprochen hat.

Ich hatte einen Kunden, bei dem das über fünf Jahre so gelaufen war. Keine Therapie, keine Medikamente, kein Gespräch dazu. Aber die Diagnosen standen bei jedem Besuch in der Akte.

Das bringt Makler in ein echtes Dilemma: Technisch gesehen muss man nur das angeben, was innerhalb des Abfragezeitraums tatsächlich in Beratung oder Behandlung war. Aber im Leistungsfall zieht der Versicherer die Patientenquittung, sieht die Einträge und wird sie in Frage stellen. Dann kann man vielleicht vor Gericht gewinnen. Vielleicht. Ich will meine Kunden diesem Risiko nicht aussetzen, deshalb erkläre ich es lieber von Anfang an und schaffe Klarheit.

Maklerblog-Redaktion: Neben F-Diagnosen: Welche anderen frühen Befunde werden im Alltag als harmlos wahrgenommen, können aber später in der Akte problematisch sein?

Kai Schmied: Nach der Psyche ist der Rücken die Nummer zwei: Physiotherapien, Massagen, Wirbelsäulenprobleme. Für Akademiker ist ein Sprunggelenksausschluss vielleicht verschmerzbar. Aber wenn die Wirbelsäule ausgeschlossen wird, fehlt ein zentrales Element im Versicherungsschutz.

Heikel sind auch ungeklärte Beschwerden mit langer Untersuchungshistorie. Ein Beispiel: Jemand hatte einmalig Herzklopfen, hat sich untersuchen lassen, alle Werte waren unauffällig. Aber der Versicherer sieht die Untersuchungshistorie, findet keine klare Diagnose und reagiert vorsichtig. Oft kommt dann eine Rückstellung.

Besonders tückisch sind Verdachtsdiagnosen. Viele Kunden denken nicht daran, einen Verdacht später aktiv ausschließen zu lassen. Dabei hilft ein ärztliches Attest, das den Verdacht entkräftet, bei der Annahme erheblich.

Maklerblog-Redaktion: Wie reagieren junge Kunden oder Eltern, wenn sie erfahren, dass eine alte Diagnose ihre Möglichkeiten einschränkt?

Kai Schmied: Manche sind überrascht, manche wirklich wütend. „Wegen so einer Kleinigkeit wird niemand mehr angenommen?” Das habe ich schon öfter gehört. Dann muss ich erst einmal beruhigen und erklären. Gerade bei ADHS ist das nicht einfach, wenn das Kind keine Medikamente nimmt, nicht in Therapie ist und vielleicht nur eine kleine Vergünstigung in der Schule hat. Ich würde es ja auch gerne anders machen, aber es liegt nicht in meiner Entscheidungsgewalt.

Maklerblog-Redaktion: Erlebst du auch Konstellationen, in denen Diagnosen faktisch Phantomdiagnosen geworden sind?

Kai Schmied: Ja. Neben den mitgezogenen Abrechnungsdiagnosen gibt es noch eine andere Variante: Der Kunde kommt zum Arzt wegen irgendetwas anderem. Der Arzt fragt kurz, haben Sie gerade Stress? Der Kunde sagt ja. Und schon steht eine F-Diagnose in der Akte, ohne dass der Kunde es mitbekommt.

Mir ist das selbst passiert: Ich hatte Probleme mit dem Nacken, war beim Hausarzt. Der meinte, das könne an Stress liegen, und hat eine F-Diagnose eingetragen. Der Orthopäde hat später klargestellt, dass es eine rein körperliche Ursache war. Trotzdem ist die Diagnose drin und muss bei jeder Voranfrage erwähnt und erklärt werden.

Maklerblog-Redaktion: Wie sollten Maklerinnen und Makler junge Kundinnen und Kunden beim Thema Diagnosen und Dokumentation sensibel begleiten?

Kai Schmied: Ich arbeite mit fünf Punkten. Erstens: Wenn der Kunde nicht sicher ist, alle Diagnosen zu kennen, die Patientenquittung anfordern und die Gesundheitsfragen anhand dieser beantworten lassen.

Zweitens: Wenn auch nur eine Frage mit „Ja” beantwortet werden muss, immer eine anonyme Risikovoranfrage machen. Auch bei einer Allergie.

Drittens: Bei der Voranfrage nach dem W-Schema antworten. Was war? Wann? Wie lange? Wie wurde behandelt? Welche Medikamente, wie lange, wann? Und: Seit wann ist es beschwerdefrei? Risikoprüfer sind (noch) Menschen. Sie brauchen alle Details, um sich ein faires Bild machen zu können.

Viertens: Wenn es keine normale Annahme gibt, gilt: weitere Gesellschaften anfragen. Die Risikobeurteilung ist je nach Versicherer sehr unterschiedlich. Ich habe bei denselben Angaben schon eine Ablehnung bei der einen und eine normale Annahme beim anderen erlebt.

Fünftens: Zuerst nach dem Votum empfehlen, dann nach dem Tarif. Den Preis lasse ich bei der Empfehlung zunächst außen vor. Ich zeige alle Optionen, aber ich empfehle das, was am besten passt.

Zum Gesprächspartner

Kai Schmied ist Versicherungsmakler und seit Januar 2025 zweiter Geschäftsführer bei finanzteam26 in Ulm. Er hat sich auf die BU-Beratung junger Menschen spezialisiert und berät Schüler, Azubis, Studierende und Berufseinsteiger digital und bundesweit. Seit 2023 ist er zudem als Dozent an der DHBW Heidenheim tätig, wo er im Studiengang BWL-Versicherung unterrichtet.

Titelbild © Kai Schmied

  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), Phantomdiagnosen
  • Beratungsanlässe & Gesprächsführung
  • Berufseinsteiger & Studenten

Häufige Fragen

Warum sind Diagnosen aus Kindheit oder Jugend für die BU heute noch relevant?

Weil Versicherer nicht nur auf die aktuelle Beschwerdesituation schauen, sondern auf die im Abfragezeitraum dokumentierten Beratungen, Behandlungen und Diagnosen. Für Maklerinnen und Makler wird dadurch jede alte Aktennotiz relevant, wenn sie in Patientenquittungen, Arztunterlagen oder Folgeeinträgen auftaucht.

Wie sollten Maklerinnen und Makler vorgehen, wenn junge Kundinnen und Kunden ihre Diagnosen nicht vollständig kennen?

Dann sollte die Gesundheitsprüfung nicht aus dem Gedächtnis heraus erfolgen. Sinnvoll ist, zuerst die Patientenquittung anzufordern, die Angaben mit den Gesundheitsfragen abzugleichen und bei jedem relevanten Punkt eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen.

Was ist bei Verdachtsdiagnosen und Phantomdiagnosen besonders wichtig?

Verdachtsdiagnosen dürfen in der BU-Beratung nicht einfach stehen bleiben, wenn sie später medizinisch nicht bestätigt wurden. Für Maklerinnen und Makler kann ein ärztliches Attest, das einen Verdacht klar entkräftet oder eine körperliche Ursache dokumentiert, die Risikoeinschätzung spürbar verbessern.

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Kai Schmied ist Versicherungsmakler, Geschäftsführer beim Finanzteam 26 und Dozent an der DHBW Heidenheim. Sein Fokus: Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Menschen – digital, ehrlich und verständlich erklärt. Auf Social Media gibt er Einblicke in Versicherungswissen mit Humor und Haltung.
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