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Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit? Grundlagen, Unterschiede, Irrtümer

  • Beratung
  • Tobias Rieken

Inhaltsverzeichnis für diesen Beitrag

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Für Polizeibeamte ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit (BU) und Dienstunfähigkeit (DU) weit mehr als eine bloße Begriffsklärung – im Ernstfall geht es um schnelle Leistung oder langwierige Auseinandersetzungen. Der Inhalt der DU ist hier entscheidend.

Beamte wünschen sich vor allem eines: einfache Lösungen. Gerade Polizisten sind es gewohnt, dass vieles vom Dienstherrn geregelt wird – Krankengeld? Noch nie gehört. Sorgen um Absicherung? Braucht man nicht, solange man verbeamtet ist – so die gängige Meinung.

Mit der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit erhält man "die wichtigste Urkunde seines Lebens" – ein Satz, den fast jeder schon gehört hat. Und ja, es ist ein Meilenstein. Doch im Laufe der Dienstjahre zeigt sich oft: Diese Sicherheit hat ihre Grenzen. Bei gesundheitlichen Problemen, Versetzungen oder finanziellen Engpässen nach einer Dienstunfähigkeit wird vielen klar, dass sie sich nicht auf alles verlassen können. Genau hier beginnt die Eigenverantwortung. Wer früh vorsorgt, bleibt handlungsfähig – statt passiv zu hoffen, dass alles gut geht. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter und vollständiger DU-Klausel ist dann wie ein Wegweiser im Behördendschungel: Der Dienstherr stellt die DU fest – und der Versicherer zahlt. Punkt. Kein weiteres Prüfverfahren durch die Versicherung.

Wichtig: Es gibt die allgemeine und die spezielle DU-Klausel. Für Polizisten ist Letztere oft entscheidend, denn ein alternativer Einsatz ist im Polizeivollzugsdienst selten möglich oder zumutbar. Natürlich ist auch eine BU-Versicherung wertvoll – sie verlangt im Leistungsfall allerdings mehr Nachweise. Wer beide Absicherungen kombiniert, schafft ein solides Sicherheitsnetz.

Was ist Berufsunfähigkeit? 

Berufsunfähigkeit bedeutet: Du kannst deinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft zu weniger als 50 % ausüben – gemessen an deiner bisherigen Tätigkeit. Es geht nicht nur um Stunden, sondern um die konkrete Ausübung: Schaffst du den Schichtdienst noch? Kannst du mit voller Konzentration Einsätze fahren?

Die Beweislast liegt bei dir. Atteste, Gutachten, Tätigkeitsbeschreibungen – all das musst du vorlegen, um zu zeigen, dass du deinen Job wirtschaftlich nicht mehr ausüben kannst. Und genau das macht es kompliziert: Auch wenn du dich längst nicht mehr diensttauglich fühlst, heißt das nicht automatisch, dass die BU-Leistung greift.

Was ist Dienstunfähigkeit? 

Dienstunfähigkeit ist ein beamtenrechtlicher Begriff. Sie liegt vor, wenn du aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft deine Dienstpflichten nicht mehr erfüllen kannst. Ob das der Fall ist, entscheidet der Dienstherr – meist mithilfe eines amtsärztlichen Gutachtens.


Die DU-Versicherung ist im Kern eine BU – ergänzt um die DU-Klausel. Bei einer echten und eindeutig formulierten DU-Klausel sorgt diese tatsächlich für Klarheit: Wird die DU durch den Dienstherrn festgestellt, erfolgt die Leistung – ohne weitere eigene Prüfung durch den Versicherer. Wichtig: Nicht jede DU-Klausel am Markt regelt dies so eindeutig, eine genaue Bedingungsprüfung ist daher unerlässlich.

Unterschiede zwischen BU und DU

  • Entscheidungsträger: Bei BU entscheidet die Versicherung. Bei DU der Dienstherr.
  • Beweislast: Bei BU musst du deine Einschränkungen selbst nachweisen. Bei DU genügt die Feststellung des Dienstherrn.
  • Leistungszugang: Bei echter DU-Klausel zahlt der Versicherer automatisch bei Feststellung der DU durch den Dienstherrn.

Wer im Polizeidienst steht, sollte BU und DU genau unterscheiden können. Eine BU ist nicht schlechter – aber ohne die richtige DU-Klausel kann der Weg zur Leistung deutlich steiniger werden.

Das Urteil des BGH vom 31. Mai 2023 (Az. IV ZR 58/22) bestätigt: Eine DU-Klausel allein reicht nicht – wenn sie Formulierungen enthält wie ‚und dazu‘ oder weitere Untersuchungen nicht ausschließt, handelt es sich um eine unechte DU-Klausel. Das heißt: Der Versicherer darf trotz Dienstunfähigkeitsbescheids eigenständig überprüfen – die Zahlung ist also keineswegs garantiert.

Deshalb gilt: Wenn du die Möglichkeit hast, eine echte DU-Klausel einzuschließen, tu es. Sie ist deine Abkürzung – genau dann, wenn du sie brauchst.

Allgemeine DU, spezielle DU – klingt erstmal nach Juristendeutsch. Doch für Polizist:innen kann diese Unterscheidung den Unterschied machen, ob gezahlt wird oder nicht. Im nächsten Beitrag klären wir, was es mit der speziellen DU auf sich hat, wie der Dienstherr entscheidet – und wann es wirklich kritisch wird.

Beitragsbild: © Viktor / stock.adobe.com

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Autor
Portrait von Tobias Rieken Versicherungsmakler und Polizeibeamter aus Niedersachsen

Tobias Rieken

Tobi kennt den Polizeialltag aus erster Hand – und bringt genau dieses Wissen in die Beratung ein. Echt, unabhängig, verständlich – mit Fokus auf Dienstunfähigkeit und Praxis statt Verkaufsfloskeln.
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