Viele Versicherungsmaklerinnen und -makler meiden das Thema private Krankenversicherung. Oftmals denken sie: „Das ist zu komplex.“ Oder: „Im Alter wird das eh zu teuer.“ Doch genau hier liegt eine große Chance. Denn was viele nicht wissen: Mit sogenannten Beitragsentlastungstarifen lassen sich PKV-Beiträge im Alter gezielt und steuerlich begünstigt senken – und das ohne Risiko.
Gerade in Zeiten, in denen die GKV mit Beitragsrekorden und wachsender Unsicherheit kämpft, werden langfristig kalkulierbare Lösungen in der PKV immer attraktiver. Für Maklerinnen und Makler eröffnet sich dadurch ein hochspannendes Beratungsfeld, besonders bei gutverdienenden Angestellten, Unternehmern und Selbstständigen mit Planungshorizont.
1. Was sind Beitragsentlastungstarife und warum sind sie so relevant?
Beitragsentlastungstarife (auch: BET, BE, Beitragsentlastungsbausteine oder -komponenten genannt) sind optionale Zusatzbausteine in der privaten Krankenversicherung, die heute höhere Beiträge vorsehen und dafür im Alter eine garantierte Entlastung bringen.
Das Prinzip:
Der Versicherte zahlt zusätzlich zum normalen Beitrag einen festgelegten Betrag in den BET ein. Diese Beiträge werden kapitalgedeckt angelegt und dienen ausschließlich dazu, den Beitrag ab einem vorher festgelegten Alter zu senken – in der Regel ab dem 65. oder 67. Lebensjahr.
Der Clou:
Auch diese Einzahlung ist steuerlich begünstigt, da es sich formal ebenfalls um unbegrenzt abziehbare Vorsorgeaufwendungen im Sinne des EStG handelt. Je nach Einkommen und Steuersatz beteiligt sich der Staat damit zu 30–40 % an der Entlastung.
Wichtig für angestellte Kunden:
Wenn der Arbeitgeberzuschuss zur PKV noch nicht voll ausgeschöpft ist, kann der Beitrag zum BET ebenfalls bezuschusst werden – ein starkes Argument im Gespräch mit jungen Gutverdienern. Der verbleibende Eigenanteil ist – wie der Hauptbeitrag – anteilig steuerlich absetzbar.
2. Häufigster Irrtum: „PKV wird im Alter unbezahlbar“
Gerade Maklerinnen und Makler, die aus der Lebens- oder Sachversicherung kommen, haben dieses Vorurteil oft selbst verinnerlicht oder hören es von ihren Kundinnen und Kunden. Die Wahrheit ist: Die Beitragsentwicklung in der PKV ist planbar, wenn man die richtigen Stellschrauben kennt.
Ein BET ist genau das: eine planbare Stellschraube.
Denn während der Beitrag in der GKV im Alter weiter steigt – vor allem für Rentner mit hohen Versorgungsbezügen – kann der PKV-Beitrag durch einen BET im Rentenalter abgesenkt werden.
👉 Beispiel:
Ein BET mit 50 Euro Monatsbeitrag kann ab dem 67. Lebensjahr den Beitrag um 150 bis 200 Euro monatlich senken. Das ist ein Vielfaches der eingezahlten Summe, insbesondere bei frühzeitigem Einstieg.
3. Für wen eignet sich ein Beitragsentlastungstarif besonders?
Nicht jeder BET ist sinnvoll. Aber in bestimmten Lebenssituationen ist dieser Baustein ein echter Gamechanger und ein hervorragender Gesprächsanlass für Makler:
a) Gutverdienende junge Angestellte
Sie profitieren besonders vom Zinseszinseffekt und der steuerlichen Förderung. Zudem lässt sich der Arbeitgeberzuschuss häufig anteilig auch auf den BET anwenden: ein echtes Plus im Beratungsgespräch.
b) Selbstständige mit hohem Einkommen
Für viele ist Planungssicherheit im Alter wichtig. Der BET bietet hier ein Stück Stabilität als ein weiterer Baustein zur Beitragsfinanzierung im Alter.
c) Unternehmer mit langfristigem Planungshorizont
Für Unternehmer ist der BET ebenso ein interessanter Baustein in der langfristigen strategischen Planung der Altersversorgung.
4. Ein Praxisbeispiel: Wie der BET echte Entlastung schafft
Stellen wir uns folgenden Kundenfall vor:
Markus, 38 Jahre alt, angestellter Ingenieur mit einem Bruttojahreseinkommen von 90.000 Euro. Er ist seit Kurzem in der PKV versichert und möchte langfristig sicherstellen, dass seine Beiträge im Alter bezahlbar bleiben.
In der Beratung entscheidet er sich für einen Beitragsentlastungstarif von 60 Euro monatlich mit Entlastungsbeginn ab dem 67. Lebensjahr. Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV ist durch den Haupttarif noch nicht ausgeschöpft – somit werden 30 Euro des BET vom Arbeitgeber mitfinanziert. Die verbleibenden 30 Euro Eigenanteil kann Markus zudem steuerlich geltend machen.
Was bringt das?
Ab dem 67. Lebensjahr reduziert sich sein Beitrag zur PKV um rund 180 Euro monatlich – lebenslang. Der Entlastungsbetrag ist garantiert und unabhängig von der Entwicklung am Kapitalmarkt. Und da Markus 29 Jahre lang einzahlt, profitiert er über die gesamte Laufzeit vom Zinseszinseffekt und vom Arbeitgeberzuschuss.
Wichtig in der Beratung: Der Beitrag zum BET läuft auch nach Renteneintritt weiter, was im Gespräch nicht immer offen thematisiert wird. Dennoch: Netto profitiert Markus ab Rentenbeginn von einer spürbaren monatlichen Erleichterung, die durch den steuerlich geförderten Aufbau finanziert wurde.
Dieses Beispiel zeigt: Mit einem moderaten Mehraufwand heute lässt sich eine spürbare Beitragsreduktion für später realisieren – transparent, steuerlich sinnvoll und planbar.
5. Steuerliche Aspekte – oft unterschätzt
Ein klarer Vorteil des BET: Die Beiträge sind im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.
Je nach Einkommenshöhe ergibt sich dadurch ein effektiver „Rabatt“ von 30 bis 40 Prozent. Im Beratungsgespräch lohnt sich der Hinweis auf diese steuerliche Komponente – besonders bei Kunden, die ohnehin hohe Sonderausgaben geltend machen möchten.
Zudem: Im Rentenalter wird die Entlastung nicht als Einkommen versteuert, da es sich lediglich um die Reduktion eines Versicherungsbeitrags handelt – bedeutet also echte Nettovorteile.
6. Ein Punkt, der oft übersehen wird: BET endet nicht mit Renteneintritt
Was du als Makler in der Beratung unbedingt beachten und hervorheben solltest: Der Beitrag zum Beitragsentlastungstarif läuft mit dem Renteneintritt nicht aus.
Das bedeutet: Wer sich für einen BET entscheidet, sollte wissen, dass dieser Baustein auch im Ruhestand finanziert werden muss – allerdings bei gleichzeitiger Senkung des Hauptbeitrags.
Diese transparente Kommunikation gehört zu einer verantwortungsvollen PKV-Beratung unbedingt dazu.
7. Wie Makler BETs gezielt in der Beratung nutzen können
Viele PKV-Angebote lassen sich durch die Ergänzung eines Beitragsentlastungstarifs deutlich kundenfreundlicher gestalten – besonders im Hinblick auf typische Einwände:
🗣 „Was ist, wenn ich mir das im Alter nicht mehr leisten kann?“
👉 „Dafür bauen wir schon heute gezielt vor – und der Staat hilft mit.“
🗣 „Ich will auch im Alter privat versichert bleiben – aber mit planbaren Kosten.“
👉 „Dafür gibt es eine Lösung, die exakt auf Ihren Wunsch abgestimmt ist.“
Für Makler ist der BET ein hervorragendes Mittel zur Emotionalisierung der Beratung, denn er nimmt eine weit verbreitete Sorge (PKV im Alter) proaktiv auf – und bietet eine strukturierte Lösung.
Fazit: Der BET ist kein Nice-to-have, sondern Beratungspflicht
Gerade in Zeiten steigender GKV-Beiträge und wachsender Unsicherheit suchen Kunden nach stabilen, langfristig tragbaren Lösungen. BETs sind dabei ein entscheidendes Puzzlestück im PKV-Konzept.
Makler, die diese Komponente aktiv in ihre Beratung integrieren, schaffen nicht nur Mehrwert, sie differenzieren sich auch vom Wettbewerb, der dieses Thema oft aus Unkenntnis ignoriert.
Was du als Makler tun kannst:
✅ Mache BETs zu einem festen Bestandteil deiner PKV-Beratung
✅ Arbeite mit konkreten Rechenbeispielen (Brutto vs. Netto)
✅ Nutze die steuerlichen Vorteile und Arbeitgeberzuschüsse als Argumentationshilfe
✅ Segmentiere deine Zielgruppen nach Einkommenssituation und Planungshorizont
✅ Informiere dich über die BET-Konditionen der Top-Anbieter
✅ Kläre transparent über die Beitragsweiterzahlung im Ruhestand auf
Titelbild: © Irnis Kubat
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