Wer Tarife in der privaten Krankenversicherung für Beamte vergleicht, schaut häufig zuerst auf den Haupttarif. Doch genau dort endet der Vergleich oft zu früh. Denn ob Beamte im Leistungsfall auf hohen Eigenkosten sitzen bleiben oder umfassend abgesichert sind, entscheidet häufig ein Baustein, der in vielen Beratungen zu wenig Beachtung findet: der Beihilfeergänzungstarif.
Im Interview erläutert Shahryar Honarbakhsh, warum dieser Tarif weit mehr als ein optionales Extra ist, in welchen Leistungsbereichen die größten Unterschiede zwischen den Versicherern liegen und weshalb ein günstiger Beitrag schnell teuer werden kann. Außerdem erklärt der Beamtenspezialist, welche typischen Beratungsfehler Makler vermeiden sollten und warum der Beihilfeergänzungstarif von Beginn an fester Bestandteil jeder seriösen Beamtenberatung sein muss.
Warum wird der Beihilfeergänzungstarif in Vergleichen und Beratungen so oft stiefmütterlich behandelt? Liegt das an der Komplexität oder an fehlendem Bewusstsein?
Shahryar Honarbakhsh: Ich denke, das liegt vor allem daran, dass nur wenige Makler sich wirklich auf den öffentlichen Dienst spezialisiert haben und genau wissen, wo die Tücken der Beihilfe liegen. Wenn man sich mit dem Thema intensiv beschäftigt, bekommt man mit, was die Beihilfe alles so macht. Die Beihilfe ist eigentlich unser Sorgenkind, denn sie ist die Institution, die immer wieder Leistungen kürzt oder nicht erstattet.
Genau dafür gibt es den Beihilfeergänzungstarif, der das Ganze aufstockt. Und das ist einer der größten Knackpunkte bei Beamtentarifen überhaupt. Der Beihilfeergänzungstarif macht den Tarif eigentlich erst zu dem, was er leisten kann. Wer sich als Makler mit dem Thema beschäftigt hat, weiß, wie wichtig dieser Baustein ist und welcher Beihilfeergänzungstarif umfassend leistet und welcher nicht. Wenn man das nicht berücksichtigt, bleibt der Kunde im Fall der Fälle auf Kosten sitzen, die er nicht erwartet hat. Und auch der Makler sollte sich bewusst sein, dass er hier in die Haftung genommen werden könnte.
Bei welchen Leistungsbereichen (Kuren, Sehhilfen, Zahnersatz, Heilpraktiker) sind die Marktunterschiede am gravierendsten, und was bedeutet das in Euro für den Kunden?
Shahryar Honarbakhsh: Fangen wir mit dem ambulanten Bereich an, denn wenn wir krank sind, wo gehen wir meistens hin? Ambulant zum Arzt. Das ist der Hausarzt, der Augenarzt, der Orthopäde, der Gynäkologe. Das ist ein Bereich, der meines Erachtens extrem wichtig ist, und trotzdem decken nur sehr wenige Gesellschaften diesen Bereich über den Beihilfeergänzungstarif ab.
Dazu kommt das Thema Gebührenordnung. Es ist wichtig, dass sowohl ambulant als auch stationär und im Zahnbereich die Kosten über den Höchstsätzen übernommen werden und der fehlende Beihilfeanteil ebenfalls erstattet wird. Denn die Beihilfe geht nur bis zum 3,5-fachen Satz, und alles was darüber liegt, sollte der Beihilfeergänzungstarif ergänzen.
Dann der Zahnbereich. Die meisten denken beim Beihilfeergänzungstarif nur an die Restkosten für Material und Laborkosten. Aber auch die vom Zahnarzt erbrachten Leistungen können von der Beihilfe gekürzt werden. Deshalb sollte ein guter Beihilfeergänzungstarif hier alle vier Bereiche abdecken: Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Material und Laborkosten.
Und schließlich das Thema Kur. Die meisten Bundesländer übernehmen für eine klassische Kur nur sehr wenig. Auch das sollte über den Ergänzungstarif gut ergänzt werden.
Wenn man all diese Bereiche zusammennimmt, können sich die Unterschiede zwischen einem starken und einem schwachen Ergänzungstarif über die Jahre auf mehrere tausend Euro summieren.
Wie erklärst du Kunden den Unterschied zwischen Haupttarif und Ergänzungstarif, ohne dass die Beratung zu komplex wird?
Shahryar Honarbakhsh: Ich erkläre das gerne mit einem einfachen Bild: Der Haupttarif deckt deinen Anteil ab, also die Seite, die die Beihilfe nicht zahlt, in der Regel 50 Prozent. Der Beihilfeergänzungstarif deckt die Lücken auf der Beihilfeseite ab, also dort, wo die Beihilfe eigentlich zahlen müsste, es aber aus verschiedenen Gründen nicht vollständig tut. Das betrifft den ambulanten Bereich, die Gebührenordnung über den Höchstsätzen, den kompletten Zahnbereich mit Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Material und Laborkosten, und auch Kuren.
Der Kunde denkt oft, er sei mit Beihilfe plus PKV zu 100 Prozent abgesichert. Tatsächlich bleibt ohne Ergänzungstarif eine Lücke, die er aus eigener Tasche zahlen muss.
Wenn man das einmal an einem konkreten Beispiel durchrechnet, versteht es jeder sofort.
Gibt es Versicherer, die beim Ergänzungstarif besonders überzeugen, und welche Kriterien sind für dich dabei entscheidend?
Shahryar Honarbakhsh: Für mich überzeugen hier die Arag, die Barmenia Gothaer oder die LKH. Ich achte darauf, welche Gesellschaft einen Ergänzungstarif anbietet, der alle Bereiche abdeckt, nämlich ambulant, stationär, Zahn und Kuren. Das sind die vier Bereiche, worauf es ankommt.
Lässt sich der Ergänzungstarif auch im Nachhinein noch optimieren, oder ist die Entscheidung beim Abschluss weitgehend gesetzt?
Shahryar Honarbakhsh: Grundsätzlich kann man mehr Leistung in Zukunft absichern, denn der Beihilfeergänzungstarif bietet ja Mehrleistungen an. Aber das löst eine erneute Gesundheitsprüfung aus. Deshalb sollte von Beginn an die richtige Tarifkonstellation ausgewählt und abgesichert werden, weil der Gesundheitszustand sich jederzeit ändern kann. Unsere Beratung läuft deshalb so, dass wir alle Punkte ansprechen und der Kunde sich überlegt, was er genau absichern möchte. Und wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es später eventuell schwierig bis gar nicht mehr möglich ist, den Schutz zu erweitern.
Genau deshalb ist es ja so wichtig, bei der Wahl der Gesellschaft nicht nur auf den Haupttarif zu schauen, sondern auch den Beihilfeergänzungstarif von Anfang an mitzubewerten. Denn man bekommt beides nur im Paket.
Welche typischen Beratungsfehler beobachtest du bei Maklern, die den Ergänzungstarif nicht ausreichend beleuchten?
Shahryar Honarbakhsh: Der häufigste Fehler ist, den Ergänzungstarif gar nicht erst anzusprechen. Der zweithäufigste ist, ihn rein nach dem Preis auszuwählen, ohne die Leistungen im Detail zu vergleichen. Ein paar Euro weniger im Monat können im Leistungsfall mehrere hundert oder tausend Euro Eigenanteil bedeuten.
Und der dritte Fehler: Nicht zu berücksichtigen, welche Beihilfeverordnung für den Kunden gilt. Die Beihilfe ist je nach Bund oder Land unterschiedlich geregelt, und die Lücken, die der Ergänzungstarif schließen muss, variieren entsprechend. Wer das nicht beachtet, empfiehlt unter Umständen einen Tarif, der die spezifischen Lücken dieses Kunden gar nicht abdeckt.
Was sollte ein Makler konkret tun, um den Ergänzungstarif systematisch in seine Beamtenberatung zu integrieren?
Shahryar Honarbakhsh: Ganz einfach: Indem man ihn von Anfang an als festen Bestandteil der Beratung behandelt und nicht als optionalen Zusatz. Bei uns gehört der Ergänzungstarif zu jedem PKV Vergleich dazu. Wir zeigen dem Kunden immer die Gesamtkosten: Haupttarif plus Ergänzungstarif. Und wir rechnen an konkreten Beispielen vor, was passiert, wenn der Ergänzungstarif fehlt oder zu schwach ist. Ambulant, stationär, Zahn, Kuren, Gebührenordnung, das sind alles Bereiche, die jeden Beamten betreffen. Der Berater muss aufzeigen, welche Funktion der Beihilfeergänzungstarif hat und wo die Tücken der Beihilfe liegen.
Wenn der Kunde das verstanden hat, wird über den Beihilfeergänzungstarif gar nicht mehr diskutiert. Dann wird nur noch geschaut, welcher Ergänzungstarif von welcher Gesellschaft einen umfassenden Versicherungsschutz bietet, damit man nicht nur heute, sondern auch in drei Wochen, in drei Monaten und in den nächsten Jahren gut aufgestellt ist. Denn ein Wechsel der Tarife geht nur mit erneuter Gesundheitsprüfung, und deshalb ist die Entscheidung von Beginn an schon sehr wichtig.
Titelbild © Shahryar Honarbakhsh