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Asset Deal versus Share Deal

  • 23. Mai 2025
  • Henrik Herzog
Asset Deal und Share Deal beim Kauf von Maklerbeständen verständlich erklärt

Inhaltsverzeichnis für diesen Beitrag

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Zwei Wege, ein Ziel

Der Kauf eines Maklerbestands kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Während der Asset Deal den direkten Erwerb von Kundenverträgen und Vermögenswerten umfasst, geht es beim Share Deal um den vollständigen Erwerb eines Unternehmens – inklusive aller Rechte, Pflichten und Verträge. Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile, und die Wahl des richtigen Ansatzes hängt von zahlreichen Faktoren ab. In diesem Artikel beleuchte ich die Unterschiede, Chancen und Herausforderungen beider Modelle.

Was ist ein Asset Deal?

Direkter Kauf von Vermögenswerten

Beim Asset Deal erwirbt der Käufer nicht die Gesellschaft selbst, sondern lediglich die wirtschaftlich wertvollen Bestandteile, wie Kundenverträge, Kundendaten, IT-Infrastruktur oder Markenrechte. Im Falle eines Bestandskaufs betrifft dies hauptsächlich die Versicherungsverträge und die damit verbundenen Courtageansprüche. Wenn der Verkäufer Einzelunternehmer oder eingetragener Kaufmann (e.K.) ist, handelt es sich dabei automatisch um einen Asset Deal. Diese Art des Erwerbs ist in der Regel einfacher und weniger risikobehaftet, da der Käufer nicht für historische Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet.

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Flexibilität und Kontrolle

Ein weiterer Vorteil liegt in der Flexibilität. Der Käufer kann gezielt diejenigen Vermögenswerte übernehmen, die für sein Geschäftsmodell relevant sind, und unattraktive Teile des Unternehmens ausklammern. Dies reduziert nicht nur die Komplexität der Integration, sondern auch die langfristigen Risiken.

Steuerliche Vorteile

Ein oft übersehener Vorteil ist die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung des Kaufpreises bei einem Asset Deal. Während der Kaufpreis bei einem Share Deal nicht steuerlich absetzbar ist, kann er beim Asset Deal über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Was ist ein Share Deal?

Übernahme der gesamten Gesellschaft

Beim Share Deal übernimmt der Käufer das gesamte Unternehmen – inklusive aller Rechte, Pflichten, Verbindlichkeiten und Vertragsbeziehungen. Dies macht den Share Deal komplexer, aber auch oft attraktiver, wenn es um die vollständige Übernahme einer etablierten Marke oder eines langjährig gewachsenen Kundenstamms geht.

Due Diligence und Risikobewertung

Ein Share Deal erfordert eine deutlich intensivere Due-Diligence-Prüfung, da der Käufer nicht nur die Kundenverträge, sondern auch alle Verbindlichkeiten und Haftungsrisiken des Unternehmens übernimmt. Dazu gehören auch potenzielle Altlasten, wie ausstehende Stornorisiken oder Falschberatungen.

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Rechtsform und Gesellschafterstruktur

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Gesellschaftsform. Ein Share Deal ist nur möglich, wenn es sich um eine juristische Person handelt, beispielsweise eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG. Zudem müssen alle Gesellschafter dem Verkauf zustimmen, was die Transaktion komplexer machen kann.

Die richtige Wahl treffen

Die Wahl zwischen Asset Deal und Share Deal hängt stark von der individuellen Ausgangslage und den strategischen Zielen des Käufers ab. Während der Asset Deal oft die geringeren Risiken und eine höhere Flexibilität bietet, kann der Share Deal insbesondere bei größeren Unternehmen und etablierten Marken die bessere Wahl sein. Entscheidend ist, beide Optionen sorgfältig abzuwägen und die langfristigen Auswirkungen auf das eigene Geschäftsmodell zu berücksichtigen.

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Portrait von Henrik Herzog Geschäftsführer der infinakon Gruppe in Sachsen

Henrik Herzog

Henrik Herzog ist Geschäftsführer der infinakon Gruppe mit sechs Standorten in Sachsen. Sein Fokus: nachhaltiges Maklerwachstum durch Bestandsnachfolge und spezialisierte Beratungsteams, die Kunden strukturiert und persönlich betreuen.
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