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Allgemeine und spezielle Dienstunfähigkeit im Polizeidienst

  • Beratung
  • Tobias Rieken

Inhaltsverzeichnis für diesen Beitrag

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Was genau bedeutet eigentlich "Dienstunfähigkeit"? Wo liegt der Unterschied zwischen allgemeiner und spezieller Dienstunfähigkeit? In diesem Beitrag zeige ich dir, wie der Dienstherr DU feststellt, was es mit der speziellen DU auf sich hat – und warum eine passende Absicherung für Polizeibeamte so wichtig ist.

Allgemeine Dienstunfähigkeit: Die gesetzliche Grundlage

Die allgemeine Dienstunfähigkeit ist in § 26 Beamtenstatusgesetz (BeamStG) geregelt. Sie gilt für alle Beamten – unabhängig davon, ob sie im Streifendienst, in der Verwaltung oder im Finanzamt arbeiten.

"Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind [...]. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist."

Gerade dieser letzte Satz ist entscheidend: "In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist."

Ob DU vorliegt, entscheidet der Dienstherr – in der Regel auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens. Wird eine Untersuchung verweigert, kann das sogar als Zustimmung zur Versetzung in den Ruhestand gewertet werden. Die Versorgung vom Staat gibt es zwar dennoch, aber: Ohne Gutachten kann der Versicherer die Leistung verweigern. Wer sich der Prüfung entzieht, macht sich selbst das Leben schwer.

Was ich in Gesprächen oft höre: "Dann setzt man mich eben woanders ein.“ Und ja, das passiert durchaus. Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Klar ist: Der Staat nimmt seine Fürsorgepflicht ernst – aber der Praxisalltag sieht oft anders aus.

Genau hier kommt eine gute DU-Klausel ins Spiel. Wenn ich meinen konkreten Dienst nicht mehr ausüben kann (zum Beispiel im Streifendienst), brauche ich eine Absicherung, die nicht auf alternative Einsatzmöglichkeiten verweist, sondern auf die tatsächliche Versetzung in den Ruhestand.

Spezielle Dienstunfähigkeit: Besonderheiten im Polizeivollzugsdienst

Die spezielle DU betrifft bestimmte Berufsgruppen wie den Polizeivollzugsdienst, die Feuerwehr oder den Justizvollzug. Sie greift, wenn ein Beamter die besonderen Anforderungen seines konkreten Dienstpostens nicht mehr erfüllen kann – selbst wenn er theoretisch in einer anderen Funktion einsetzbar wäre.

Zwei Beispiele aus der Praxis: 

  • Ein Polizist darf dauerhaft keine Waffe mehr tragen – etwa wegen einer medizinischen Einschränkung, psychischen Belastung oder durch Medikation. 
  • Der Streifen- bzw. Schichtdienst ist körperlich oder psychisch nicht mehr zumutbar. Auch das kann zur speziellen DU führen.

Das wurde mehrfach durch die Rechtsprechung bestätigt:

  • BVerwG, 03.03.2005 – 2 C 4.04: Eine Polizeibeamtin verweigerte den Wechsel in den Innendienst. Das Gericht stellte klar: Wer die Anforderungen des Polizeidienstes nicht mehr erfüllt, kann als dienstunfähig gelten.
  • VG München, 02.08.2023 – M 5 K 22.5679: Ein Beamter wurde in den Ruhestand versetzt. Das Gericht entschied: Bei klarer DU muss keine Prüfung auf anderweitige Einsatzmöglichkeiten erfolgen.
  • BVerwG, 13.02.2025 – 2 C 4.24: Ein Polizeibewerber erlitt einen Schlaganfall. Trotz Wiederherstellung wurde die Verbeamtung verweigert – das Risiko für DU war Grund genug.

Die spezielle Dienstunfähigkeit zeigt damit ganz deutlich: Es reicht nicht, irgendwo noch einsetzbar zu sein. Wenn ich meinen eigentlichen Dienst nicht mehr ausüben kann, kann das die Entlassung oder Ruhestandsversetzung bedeuten. Und genau hier muss die Versicherung greifen.

Die Frage die man sich als Berater oder Polizist stellen muss ist allerdings – Reicht die allgemeine DU aus oder brauche ich unbedingt die spezielle DU? Später dazu mehr… 

Absicherung mit Klarheit

Mit einer DU-Klausel, die sowohl die allgemeine als auch die spezielle Dienstunfähigkeit berücksichtigt, ist der Polizeibeamte safe. Denn ob und wann ich in den Ruhestand gehe, sollte meine Entscheidung sein – nicht das Ergebnis fehlender oder unklarer Absicherung.

Eine passende DU-Police gibt mir die Freiheit, rechtzeitig und mit gutem Gewissen zu sagen: "Jetzt ist Schluss." Ohne, dass ich mich gesundheitlich aufreibe oder später vor einer finanziellen Lücke stehe, von der mir vorher niemand etwas gesagt hat.

Nicht jede DU-Klausel hält, was sie verspricht – und was auf dem Papier gut klingt, kann im Ernstfall zur Hängepartie werden. Im nächsten Beitrag zeige ich dir, welche Arten der DU-Klausel es gibt, woran du eine echte erkennst – und was du unbedingt vermeiden solltest.

Beitragsbild: © Tobias Rieken

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Autor
Portrait von Tobias Rieken Versicherungsmakler und Polizeibeamter aus Niedersachsen

Tobias Rieken

Tobi kennt den Polizeialltag aus erster Hand – und bringt genau dieses Wissen in die Beratung ein. Echt, unabhängig, verständlich – mit Fokus auf Dienstunfähigkeit und Praxis statt Verkaufsfloskeln.
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